Muss ich für einen unbefristeten Titel vom Jugendamt ewig zahlen?
Hallo Ich habe 2011 einen Unterhaltstitel für meine beiden Töchter unterschrieben. Dieser sagt jedoch nichts über eine zeitliche Begrenzung aus. Ich weiß, dass ich meiner über 18 Jährigen Tochter weiterhin Unterhalt zahlen muss, was ich ja auch tue. Meine Jüngere Tochter ist hier das Problem. Die wurde systematisch von meiner Ex gegen mich aufgehetzt und hasst mich abgrund tief. Da hier auf den Titel noch Altschulden sind, vermute ich mal das meine Ex an die Rückstände will, so wie weiterhin über den Unterhalt verfügen. Der titel aht hier nur die Auflage dass ich Unterhalt nach der drittenn Alterstufe zu zahlen habe.Hier meine Frage: Was passiert, wenn ich die Zahlungen an die Kindes Mutter einstelle? Entstehen mir dann erneut Unterhaltschulden gegen über meiner Tochter, wenn Diese sich weigert ihre wirtschaftliche Lage darzu legen und ich ihr so lange wie sie es nicht tut die Zahlung verweigere? Entstehen dann neue Schulden aus diesem Titel für mich? Sind diese Titel doch gesetzlich begrenzt, wenn nicht wie kann ich dagegen vor gehen ? Danke für eure Antworten, wenn möglich mit hinweis auf Rechts Grundlage, denn einen Anwalt kann ich mir nicht leisten und ich habe bis jetzt das Internet erfolglos durch wühlt. Gruß lobo12
5 Antworten
Ein Titel für den allgemeinen Kindesunterhalt ist unbefristet und gilt mindestens bis zur Volljährigkeit der Kinder und wenn diese eine Schule besuchen, eine Ausbildung absolvieren oder studieren bis zu deren vollendetem 26. Lebensjahr.
Du bist deiner Tochter nach ihrem 18. Geburtstag nur zu Unterhalt verpflichtet, wenn sie in Schule oder Ausbildung ist. Den Unterhalt muss sie bei dir einfordern, dazu gehört auch der Nachweis, dass sie unterhaltsberechtigt ist. Solange sie dem nicht nachkommt, überweise den Unterhalt auf ein Sperrkonto.
Es lauft so ab. Mit erreichen der volljährigkeit sibd ab da an beide Elternteile Unterhaltspflichtig. Ab da an kannst du zum Anwalt gehen und eine Abänderung des Unterhaltstitel oder Herausgabe fordern. Aber nur wenn sich die Geldangelegenheiten sehr ändern z.b. durch eigenes Einkommen aus Ausbildung und das komplette kindergeld bis auf 90 euro Anrechnungsfrei. Also ewig muss du nicht einfach weiter zahlen. Aber bei Abänderung können vom dem kind dann persönlich Rückstände eingefordert werden aber maximal nur ab dem Moment wo du angemaht wurdest. Aber sie es stillschweigend hingenommen si d max. 12 monate Rückwirkend möglich.
... am Besten wird wohl sein .. wenn du da beim Jugendamt mal nachfragst .. die wissen das ganz genau .. und ewig mußt du nämlich nicht zahlen .. einfach so .. da muß schon ein Grund dafür da sein .. wie z. B. eine Berufsausbildung .. oder der Gleichen .. wenn die Mädels volljährig sind dann ist diese Unterhalts-Pflicht ausgelaufen .. und hinfällig ...
... Also ! ... ich hatte nie ein derartiges Problem .. weil ich nie verheiratet war .. und auch keine offiziellen Kinder gezeugt habe .. weis nur das du nicht ewig für deine Mädels zahlen mußt .. denn mein Vater hat für mich nur bis zum Erreichen des 18. Lebensjahr gezahlt .. dann war da Schluß .. und sollte es auch bei dir sein .. du kannst doch nicht eeeewig für deine Kinder aufkommen müssen .. die werden doch Erwachsen .. und sind dann für sich selbst verantwortlich .. und müssen dann für sich selber sorgen ...
den unterschriebenen Titel musst du natürlich abzahlen .. wenn da Schulden aufgelaufen sind .. das berechnet das Jugendamt .. und wenn du das nicht zahlst .. dann holen sie dich zur Erzwingungshaft ... Voila ! ...
@ Lobo
Du legst deine finanziellen Verhältnisse offen und hast einen Selbstbehalt, je nachdem, ob du arbeitest und wie hoch da der Verdienst ist oder ob du keine Arbeit hast.
Du hast wohl keine Ausbildung gemacht?
... ' violetedsoul ' .. das ist doch hier gar nicht die Frage .. und geht dich auch gar nichts an ... Voila ! ...
Doch, das ist die Frage. Unterhalt endet nämlich nicht mit Volljährigkeit, sondern mit der Erstausbildung oder Erststudium, du Voilaler!
... ' violatedsoul ' ... du kannst mich ... Voila ! ...
... ' violatedsoul ' ... du langweilst nur ... Voila ! ...
Unterhalt ist fällig bis Emde Erstausbildung oder Erststudium. Was du nicht zahlst, läuft als Schulden auf. Das Verhältnis zu deinen Kindern oder deiner Ex spielt dabei keine Rolle. Wenn du zahlst, kann dir keiner an die Karre fahren. Und was die mit dem Geld machen, ist nie das Problem der Männer.
Werd ich wohl müssen aber die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltschuldner spielen doch eine Rolle oder (eignes Einkommen Kindergel etc.