Muss ich es sofort zahlen? Oder kann ich es über die Haftpflicht abwickeln lassen?

11 Antworten

Nein. Woher weis der Eigentümer, das es 500€ kostet?

Er muss es machen lassen oder sich eknen Kostenvoranschlag geben lassen.

In der Zwischenzeit meldest du es deiner Versicherung.

Wenn die Rechnung oder Kostenvoranschlag vom Handwerker da ist, muss dir der Eigentümer eine Kopie aushändigen, diese reichst du deiner Versicherung ein.

Du bekommst das Geld und reichst es weiter. Entweder an den Eigentümer oder direkt an den Hsndwerker, dass müsdt ihr gegenseitig ausmachen. Es kann auch sein, das die Versicherung direkt an den Handwerker zahlt.

Auch zu beachten währe ob du eine Eigenbeteiligung in der Versicherung vereinbart hast.

NamenSindSchwer  29.06.2017, 11:08

Du bekommst das Geld und reichst es weiter

Nein, in der Haftpflichtversicherung wird grundsätzlich nicht an den Versicherungsnehmer sondern direkt an den Geschädigten reguliert. 

Eine Zahlung an den VN ist möglich, falls dieser nachweist, dass er vorab bereits den Schaden aus eigener Tasche gezahlt hat. Aber das ist die Ausnahme und nicht die Regel. In jedem Fall wird die Versicherung nicht das Geld an ihren Kunden vorstrecken, damit dieser davon an den Geschädigten zahlt. Das ist ausgeschlossen. 

Apolon  29.06.2017, 11:12
@NamenSindSchwer

Eine Zahlung an den VN ist möglich, falls dieser nachweist, dass er vorab bereits den Schaden aus eigener Tasche gezahlt hat.

Was aber nur dann möglich ist, wenn er dies mit dem Versicherer abgesprochen hat.

Ansonsten würde er seinen Versicherungsschutz verlieren.

Nein - dies stimmt so nicht.

Ich gehe mal davon aus, dass es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt und es sich um die Eingangstür des Hauses handelt.

Du meldest den Schaden sofort deiner Privathaftpflichtversicherung mit folgenden Unterlagen:

Foto der Beschädigten Tür und Größenangabe der beschädigten Scheibe. Deine Privathaftpflichtversicherung prüft den Schaden und erstattet dem Hauseigentümer die Reparatur.

Eine Vorauszahlung von dir ist nicht erlaubt, da du sonst deinen Versicherungsschutz verlieren würdest.

Sollte es sich allerdings um ein Einfamilienhaus handeln oder um deine Wohnungstür, dann benötigst du für diesen Schaden eine Glasversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung würde hier nichts zahlen.

Rein rechtlich darfst du gar nicht die Rechnung selbst bezahlen. Du meldest den Schaden an deine private Haftpflichtversicherung und überlässt dieser die folgenden notwendigen Verhandlungen.

Zu mehr bist du auch nicht verpflichtet, WENN du eine Haftpflichtversicherung hast.

Nein, melde den Schaden der Verischerung, die wird sich mit ihm in Verbindung setzen, nichts zahlen!

Das zahlt Deine Haftpflichtversicherung, ist meiner Tochter auch schon mal passiert.

Allerdings mußt Du den Schaden direkt melden, sonst kann die Versicherung leistungsfrei bleiben.