Muss ich die neue Grundsteuer-Erklärung abgeben, wenn ich erst in 2022 Eigentümer geworden bin?

2 Antworten

Von Experte DerSchopenhauer bestätigt

Maßgeblich sind die Verhältnisse am Bewertungsstichtag 1. Januar 2022. Eine spätere Veränderung der Eigentumsverhältnisse, wie beispielsweise ein Verkauf, entbinden die am Bewertungsstichtag verpflichteten Eigentümer nicht von der Erklärungsabgabe.

Die Steuererklärung für das letzte Jahr ist eine Einkommensteuererklärung und hat überhaupt nichts mit der Grundsteuererklärung zu tun.

Die Grundsteuererklärung muss derjenige abgeben, der am 01.01.2022 Eigentümer des Grundstücks war.