Muss ich den Vermieter rein lassen?

7 Antworten

Ja, du musst so eine Besichtigung dulden. Es geht hier um das Interesse des Vermieters.

Die Besichtigung sollte mindestens 24 Stunden vorher angekündigt werden und muss zu den ortsüblichen Zeiten durchgeführt werden. Bist du berufstätig, dann sind diese Besichtigungen nach deinem Feierabend durchzuführen.

Siehe auch LG Frankfurt Az. 2/17 S 194/01.

Bist du kurzfristig verhindert (Krankheit zum Beispiel) muss der Termin verschoben werden.

Was die Nachbarin von sich gibt muss dir egal sein. Du hast einen Vertrag mit deinem Vermieter. Es ist ja gut möglich, dass der Vermieter lieber an jemanden anderen vermieten will.

Sil3nt86 
Fragesteller
 16.08.2017, 14:14

Nein definitiv nicht!!
Selbst für die Wohnung meiner Nachbarin ist ein Nachmieter gefunden, beide haben vor knapp 2 Monaten unterschrieben.

Ich vermute das hier neugier als Besichtigungstermin deklariert wird

qugart  16.08.2017, 14:19
@Sil3nt86

Es ist dennoch völlig egal, was da zwischen deiner Nachbarin und deinem Vermieter läuft. Besichtigungen musst du dulden. Egal, ob der Vermieter das aus Neugierde macht oder nicht. Das sind deine Pflichten als Mieter.

DerJoergi  16.08.2017, 14:28
@qugart

so einfach ist das nicht, die Gründe müssen nachweislich auch (jeweils) vorliegen. Kann es keine potentiellen Interessenten mehr geben (da bereits neu vermietet), gibt es auch keinen Grund mehr.

qugart  16.08.2017, 14:33
@DerJoergi

Ein berechtigtes Interesse ist natürlich vorausgesetzt. Die Aussage der Nachbarin alleine würde ich jetzt aber nicht wirklich als völlig gesichert ansehen. Ein Kaufinteressent kann ja immer da sein.

johnnymcmuff  17.08.2017, 17:34
@DerJoergi

Kann es keine potentiellen Interessenten mehr geben (da bereits neu vermietet), gibt es auch keinen Grund mehr.

Es ist lediglich die Aussage der anderen Mieterin, ob sie ein Vertrag hat wissen wir nicht.

Natiiiii88  16.08.2017, 16:56

nochmal...der vermiezer ist im endeffekt der Eigentümer dieser Immobilie!!!! er darf 24 std im voraus anrufen und sagen "du morgen um 14 uhr bin ich da" dann ists so.

Natiiiii88  16.08.2017, 16:57

lässt du ihn einpaar mal nicht rein dann kann er zur polizei...das ist sdin grund und boden du bist bloß mieter;-)

Genesis82  16.08.2017, 17:54
@Natiiiii88

Natiiii, sorry wenn ich das so sagen muss: Aber das ist Quatsch! Der Mieter hat das Hausrecht (heißt auch bei einer Wohnung so) und entscheidet, wer rein darf und wer nicht. In begründeten Fällen darf der Vermieter/Eigentümer nach rechtzeitiger Ankündigung im Beisein des Mieters die Wohnung betreten (z.B. bei der Nachmietersuche oder Besichtigung mit Handwerkern, falls ein Defekt vermutet wird).

Insofern der Mietvertrag tatsächlich bereits unterschrieben wurde hat der Vermieter dahingehend kein recht mehr. Rein theoretisch könnte er aber das gesamte Haus ja auch verkaufen wollen, dann wäre wieder ein Grund gegeben. Darüber hinaus kann der Vermieter- insofern er es darauf anlegt, ja auch Probleme mit der Abnahme bzw. Kautionsrückzahlung machen, unabhängig von rechtlichen Aspekten wäre da eine Beendigung mit positvem Verhältnis ggf. hilfreicher- ein Termin sollte da ja nicht schlimm sein. Am einfachsten wäre es wohl, den Vermieter anzurufen und die Kenntnis vom neuen Mietvertrag zu schildern, bzw. nachzufragen, warum die Besichtigung stattfinden soll.

Sil3nt86 
Fragesteller
 16.08.2017, 14:42

Vielen Dank für die Antwort. Ich vermute das es sich bei dem als deklarierten Besichtigungstermin ausschließlich darum geht schon mal zuschauen ist zustand whg und zustand bei Übergabe..
Ich wette das bei Übergabe dann gezielt Sachen angesprochen werden die ich mal flicken musste um die Kaution nicht zurückzuzahlen

DerCaveman  16.08.2017, 15:10
@Sil3nt86

Wenn es so sein sollte, waere es ja gut fuer dich. Dann weisst du schon vorher, welche Probleme auf dich zukommen koennten und hast die Moeglichkeit, diesen bereits im Vorfeld vorzubeugen.

TrudiMeier  16.08.2017, 16:04
@Sil3nt86

Ich vermute das es sich bei dem als deklarierten Besichtigungstermin ausschließlich darum geht schon mal zuschauen ist zustand whg und zustand bei Übergabe..

Aber dazu muss der Vermieter doch keinen Interessenten vorschieben. Das kann er doch auch genau so ankündigen.

Habt ihr den unterschriebenen Mietvertrag gesehen?  Irgendwas stimmt doch da nicht.

Frag doch einfach mal beim Vermieter nach, bevor du dir Unannehmlichkeiten einhandelst. Vielleicht gibt es keinen unterschriebenen Mietvertrag? Ich persönlich würde keinen Mietvertrag unterschreiben, bevor ich nicht die Wohnung explizit in Augenschein genommen hätte.

Ein Interessent muss übrigens nicht unbedingt ein neuer Mieter sein. Es könnte sich auch um einen interessierten Käufer handeln.

unsere Nachbarin die über uns wohnt hat uns erzählt das Sie den Mietvertrag für unsere Wohnung bereits unterschrieben hat und sobald wir die whg übergeben haben anfangen möchte zu renovieren.

Erzählen kann man viel, kann sie es auch beweisen?

Zudem ist es egal was sie sagt und was sie möchte, sie ist nicht Euer Vertragspartner.

Nun haben wir gestern einen Brief erhalten das unser Vermieter die wohnung gerne einem Interessenten zeigen würde...Muss ich jetzt noch einem Besichtigungstermin zustimmen..!?

Ja Du musst Besichtigungen  dulden.

Alles zu Besichtigung hier:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

Rufe doch mal den Vermieter an und frage was es mit der Nachbarin auf sich hat die angeblich einen Mietvertrag unterschrieben hat, Dich mit ihm in Verbindung setzen musst Du ja aufgrund dass er eine Besichtigung wünscht.

ich kenne die rechtslage genau...weil wir mal nen ar... als vermieter hatten jnd wir den danals am liebsten aucg nicht rein gelassen hätten...aber er darf mit voranmeldung!