Muss ich dem Vermieter eine Gehaltsabrechnung vorlegen?
Hallo, ich hab schon etliche Seiten besucht um eine Antwort auf meine Frage zu finden, leider erfolglos.
Folgendes Problem:
Mein Freund und seine Eltern teilen sich Jahre lang eine Wohnung. Später sind die Eltern ausgezogen und mein Freund und sein Bruder haben die alte Wohnung übernommen. Diese haben auch Jahre in dieser gelebt.
Nun ist der Bruder von meinem Freund ausgezogen (Januar 2015) und ich bin NICHT Offiziell eingezogen. Der Vermieter wusste über alles bescheid und kam ab und zu vorbei und hat gefragt ob ich denn hier jetzt auch wohne. Er meinte es sei kein Problem, da es ihm nur um den Wasserverbrauch, Müll usw. geht.
Im Oktober 2015 haben wir uns dann zusammengesetzt und Mein Freund und ich sind jetzt Hauptmieter dieser Wohnung.
Der Vermieter will eine Gehaltsabrechnung von uns beiden haben. Da wir beide zu diesem Zeitpunkt nur in einem Saisonbetrieb gearbeitet haben und grade angefangen hatten, konnten wir Ihm nur eine "halbe" Abrechnung vorlegen, sprich nur die hälfte von dem eigentlichen Lohn, den wir für einen vollen Monat bekommen würden.
Die Saisonarbeit war vorbei und ich fing einen festeinstellung bei Firma S.S. an. Nach 2 Wochen wurde ich allerdings schwer krank und wurde gekündigt. Ich hab ca. 100€ ausgezahlt bekommen, was grade einmal 1/10 von dem ist womit ich gerechnet habe.
Mein Freund hat leider bis heute keinen neuen Arbeitsplatz.
Da mein Freund früher allein und seitdem ich da bin, wir zusammen jeden Monat pünktlich die Miete zahlen frage ich mich was der Vermieter mit den Gehaltsabrchnungen will, bzw. ob ich ihm die geben muss?
Wenn man neu in eine Wohnung einzieht kann ich das ja verstehen, weil der Vermieter gucken möchte ob man sich die Wohnung überhaupt leisten kann.. Aber da wir jeden Monat die volle Miete zahlen weiß ich nicht was er damit will..
Klar könnte ich ihm sagen, dass wir arbeitssuchend sind, aber das würde ich ungern tun, weil ich finde, dass ihn das nichts angeht.
Sorry für den langen Text, aber vielleicht kann mir ja jemand dabei helfen.. :)
Liebe Grüße
6 Antworten
Nein, wie schon AlderMoo schrieb musst du ihm die Gehaltsabrechnung nicht zeigen. Falls nichts davon im Mietvertrag steht musst du ihm die Gehaltsabrechnung auch nicht zeigen.
Falls du ein Paragraphen haben willst solltest du dir das hier anschauen.
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)§ 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
Vielen Dank!
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für die Wohnung ist der Vermieter durchaus auskunftsberechtigt. Nach Abschluss des Mietvertrages, wenn nicht ausdrücklich die Nachreichung zeitnah vereinbart wurde, bzw. bei geänderten Einkünften der Mieter besteht keine Auskunftspflicht. Will heißen, wird im Laufe des Mietverhältnisses der Mieter arbeitslos, ist er nicht verpflichtet, dem Vermieter laufend über seine finanziellen Verhältnisse aufzuklären.
Der Vermieter weiß bestimmt längst, dass ihr keine Arbeit habt. Für ihn seid ihr deswegen etwas unsichere Mieter.
Spielt mit offenen Karten, erklärt ihm die Situation und fragt ihn, ob es irgend eine Beanstandung hinsichtlich der Mietzahlungen bisher gab und sagt ihm auch, wie ihr es schafft, Monat für Monat die Miete aufzubringen.
Ein gutes Gespräch und er wird ruhiger.
Haltet ihr Euch aber bedeckt, muss er sich Strategien gegen das Risiko überlegen.
Rechtlich gesehen geht ihn das nichts an. Er hat nur ein Recht auf pünktliche Zahlung der Miete und pfleglichen Umgang mit der Mietsache. Mehr nicht.
Das steht im Mietvertrag, bzw., wenn es nicht drin steht, hat er auch kein Recht darauf. Der Mietvertrag regelt ja das Mietverhältnis und die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Was da nicht drin steht, gibt es in dem Vertragsverhältnis auch nicht.
er soll eine Schufa-Auskunft über euch einholen, dann kennt er eure finanziellen Verhältnisse.
Aber muss er die denn Wissen? Er bekommt ja schon seit Jahren seine Miete pünktlich. Und auch seitdem ich da bin bekommt er sie.
eigentlich braucht er die Abrechnung nicht. Ihm kann ja egal sein woher er die Miete bekommt- Hauptsache pünktlich! Wenn er allerdings darauf besteht, dann mußt du sie vorweisen.
Nein, müßt ihr nicht!
Wenn er allerdings darauf besteht, dann mußt du sie vorweisen.
blödsinn, das geht nur, wenn noch kein Mietverhältnis besteht, also vor Abschluss des MV. Später hat der Vermieter keine Handhabe mehr.
Das ist gut zu wissen! Hast du einen Paragraphen für mich?