Untermietvertrag - Miete Bar bezahlt, keine Quittierung - Vermieter streitet ab

6 Antworten

ich habe einen Untermietvertrag für ein Zimmer.. Ich soll immer zum 1. meine Miete Bar bezahlen..

§ 556b BGB

Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht .

(1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.

(2) Der Mieter kann entgegen einer vertraglichen Bestimmung gegen eine Mietforderung mit einer Forderung auf Grund der §§ 536a, 539 oder aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen zu viel gezahlter Miete aufrechnen oder wegen einer solchen Forderung ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn er seine Absicht dem Vermieter mindestens einen Monat vor der Fälligkeit der Miete in Textform angezeigt hat. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

es gab bis jetzt aber nie eine Quittierung.

Das sollte man nie machen.

Nun bin ich ausgezogen und habe meine Miete noch für diesen Monat bezahlt, allerdings streitet das mein Vermieter jetzt ab..

Genau deswegen immer überweisen oder Quittung verlangen.

wir haben ja beide keine Quittierung oder irgendeinen Nachweis der Transaktion.. Nun macht er mir Drohungen das er mich verklagen will, ist dies rechtens?

Nicht rechtens, aber wie willst Du das beweisen?

Sehe es als Lehrgeld an und nie wieder etwas ohne Quittung machen.

MfG

Johnnymcmuff

Ntürlich kann er dich auf rückständige Miete verklagen, nicht nur für diesen Monat :-(

Und wenn man diese Forderung nicht durch Quittungen entkräften kann, zahlt man die eben um Mahnbescheid- oder Klagekosten nach Kostenfestsetzungsbeschluss um Anwalts- und Gerichtskosten erhöht innerhalb von 30 Tagen nach Beschluss oder es wird vollstreckt.

Wie naiv kann man eigentlich sein?

Tatsächlich braucht er keinen weiteren Nachweis, dass du ihm Miete schuldest, wenn Nachbarn, Post- und Paktzusteller bestätigen, dich dort als Mieter angetroffen zu haben :-O

G imager761

für sowas gibt es ein Mietbuch (wer bezahlt den heute noch bar?) oder bezieht der Vermeiter Harzt IV oder ähnliches und möchte nicht, dass die Einnahmen auf dem Kontoauszug zu sehen sind?

Du hast natürlcih letzten Endes das problem, dass Du die Zahlung nicht "beweisen" kannst

tja keine quittung kein beweis das miete gezahlt wurde. dumm gelaufen wenn man so naiv ist und keine quittung verlangt. du musst nun beweisen das du die miete bezahlt hast wenn du das nicht kannst tja dann hilft dir nur noch ein anwalt.

tja dann hilft dir nur noch ein anwalt.

Wozu? Noch eine offene Rechnung bezahlen?

Und was soll der Anwalt ausrichten?

Du mußt beweisen das Du die Miete gezahlt hast.

Das ist völlig rechtens.