Muss für die Einkünfte aus Pacht und Miete (Formular V) eine gemeinsame Erklärung trotz getrennter Veranlagung abgegeben werden?
Hallo,
die Frage steht eigentlich im Betreff.
Ich teile mit meiner, von mir getrennt lebenden und auch getrennt veranlagten Frau die Einnahmen einer vermieteten Wohnung.
Müssen wir die Einnahmen zusammen verteuern (Formular V) oder jeder getrennt voneinander?
Danke!
2 Antworten
Ich teile mit meiner, von mir getrennt lebenden und auch getrennt veranlagten Frau die Einnahmen einer vermieteten Wohnung.
Die Einkünfte aus Vermieung und Verpachtung sind gesondert und einheitlich festzustellen, und jeder versteuert den auf ihn/sie entfallenden Anteil.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesonderte_und_einheitliche_Feststellung_von_Besteuerungsgrundlagen
So ist es, denn eine Frage lautet ja im Vordruck, wieviel % bekommt der eine und viele bekommt der andere angelastet.
Bei euch läuft es auf insgesamt drei Erklärungen hinaus:
Eine Einkommensteuererklärung für jeden von euch sowie eine Erkläung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Vielen Dank für die sehr gute Auskunft...
Heißt eine gemeinsame Steuererklärung für die Immobilie?