Kinderbetreuungszuschuss des Arbeitgebers bei getrennt lebenden Eltern?

5 Antworten

Wenn es eine Sonderleistung des Arbeitsgebers ist bekommst Du sie und sonst Niemand.

Im Zweifelsfall weiß ein Steuerberater oder das Finanzamt sowas.

??? Woher sollen die denn wissen, was der AG bereit ist zu zahlen?

@Bitterkraut

"dass nur demjenigen der Betreuungszuschuss zusteht"

Der AG zahlt ja, das war doch gar nicht die Frage...

Ich habe aber gelesen, dass nur demjenigen der Betreuungszuschuss zusteht, bei dem die Kinder gemeldet sind  <<< wo hast du das gelesen?

Es ist DEIN Arbeitgeber, nicht der deiner Frau! Schildere deinem Arbeitgeber die Sachlage.

Das mußt du deinen Arbeitgeber fragen.

Was du da gelesen hast, bezieht sich auf steuerliche Dinge, das hat nix damit zu tun, ob du den Zuschuss, der ja eine freiwillige Leistung ist, bekommst oder nicht.