Unterschrift bei Steuererklärung bei getrennter Veranlagung wenn getrennt lebend

3 Antworten

die getrennte Veranlagung gibt es nciht mehr, sondern nur noch zusammen-, oder Einzelveranlagung.

Die kann er selbst abgeben. Dadurch das ein Ehegatte die Einzelveranlagung wählt, ist es für beide verbindlich.

Wenn ihr gemeinsam Einkünfte aus V+V habt, müßt ihr dafür eine Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte aus V+V abgeben.

Das Finanzamt wird sich melden, wenn das fehlt.

Auch dir danke ich - ich wusste nämlich nicht ganz sicher, ob man dann immer noch Gesamtschuldner ist, trotz Einzelveranlagung.

Benötigt er nicht zur Bestätigung auch meine Unterschrift?

Nein. Wenn dein Mann eine Einzelveranlagung beantragt, benötigt er dafür keine Unterschrift von dir. Das Finanzamt wird dich aber auffordern, ebenfalls eine Steuererklärung abzugeben.

Wir haben auch Einnahmen aus Verpachtung und Vermietung und diese möchte er bei sich nicht angeben....

Ob er es möchte, ist nicht relevant. Für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung muss eine Feststellungserklärung abgegeben werden, da eine einheitliche und gesondert Feststellung der Einkünfte erfolgen muss. Aus dem daraus resultierenden Bescheid geht hervor, bei wem von euch die Einkünfte in welcher Höhe zu berücksicthigen sind.

http://www.steuerberaten.de/tag/gesonderten-feststellung/

Vielen Dank Patrick, deine Antwort war sehr hilfreich. Vor allem danke auch für den Link - wir haben sogar mit steuerberaten.de zusammen gearbeitet, sodass ich das Unternehmen kenne. Deine Antwort beruhigt mich ein wenig....

diese möchte er bei sich nicht angeben

Aha, das sollst DU dann bei Deiner Erklärung eintragen und die anfallenden Steuern dafür alleine berappen? Lass Dich nicht über "den Tisch ziehen".

leichter gesagt wie gelöst... Mein Mann hat die letzten 15 Jahre unsere Steuer in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater gemacht, sodass ich "fast" keine Ahnung habe. Nicht, dass ich noch nie eine Steuererklärung gemacht hätte, aber bei Eigentum und Selbstständigkeit ist es nicht mehr so einfach, wie zuvor :-)