Steuern nachzahlen / KV SV verbunden (Selbstständig)?


08.02.2020, 08:12

Also, nochmal: Ich muss einmal Steuern nachzahlen bei der Steuererklärung.

Dann zahle ich in die KSK ein. Der Betrag monatlich bemisst sich immer nach den voraussichtlichen Vorgaben. Die sind ja nie 100% richtig.

Muss ich also einmal bei der Steuererklärung nachzahlen und dann auch bei der KSK, oder ist das miteinander verbunden?

3 Antworten

Ein Selbstständiger muss nicht immer und automatisch Steuern nachzahlen, mal ganz zu schweigen davon, dass es viele Steuern gibt. Man leistet üblicherweise Vorauszahlungen (Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) und die werden in jedem Jahr neu angepasst.

Wenn das Folgejahr schlechter verläuft, aber die Vorauszahlungen für ein gutes Jahr errechnet wurden, dann gibt es Geld zurück.

Die Beiträge zur den Sozialversicherungen haben damit nichts zu tun.

An den Sozialabgaben kann es kaum liegen, denn die wirken sich auf die Steuer nur in Form des beschränkt abzugsfähigen (gedeckelten) Sonderausgabenabzugs aus.
Das ein Selbständiger immer nachzahlen mus stimmt nicht. In der Regel werden mit jedem Bescheid die Vorauszahlungen an die aktuellen Werte (Gewinn und andere Einkünfte) angepasst. Zu ständigen Nachzahlungen kann es also fast nur kommen, wenn auch die Einkünfte Jahr für Jahr steigen.

als Selbstständiger muss man nicht immer nachzahlen, sondern man leistet regelmäßige Vorauszahlungen auf Basis der letzten ESt-Festsetzung. Damit oder mit einem selbst angegebenen Schätzwert bei Neuversicherung zahlt man dann auch den Beitrag in der freiwillig gesetzlichen KV -- private KV ist dagegen unabhängig vom Einkommen. Sobald dann der ESt-Bescheid da ist wird Steuer und KV Beitrag entsprechend nachbezhalt oder rückerstattet.