Muss der Möblierungszuschlag bei Indexmiete auch mit der Abschreibung der Möbel runter gehen?

3 Antworten

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben für den Möblierungszuschlag außer den Wucherparagraphen und dieser dürfte hier wohl kaum greifen.

Natürlich muss Dein Vermieter die Miete nicht senken, wenn der Wert der Möbel sinkt.

Ich stelle mir das dann so vor: Jemand zieht in eine top eingerichtete Wohnung ein und "entwertet" innerhalb von wenigen Monaten die Einrichtung, indem er total rücksichtslos mit ihr umgeht. Weil er alle Möbel beschädigt hat, geht er zum Vermieter und verlangt eine Senkung der Miete? Kann ja wohl nicht sein!

Die stets gleiche Miete dient dazu, dass abgewohnte Möbelstücke auch mal ausgetauscht werden können, wobei es aber die alleinige Einschätzung des Vermieters ist, wann er das macht, es sei denn, ein Möbelstück verliert seine Gebrauchstauglichkeit ganz oder teilweise.

solche Abzockerverträge unterschreibe ich gar nicht erst.

Keine eigene Wohnraumgestaltung, keine Mietpreisbremse, Speisen im fremden Ofen zubereiten, ist mir unverständlich.

warum sollte er mit der Miete runter, es gibt ja keine Vorschrift hierzu, wenn Du schon beim Einzug tolerierst, das die Altmöbel mtl vergoldet werden, was sollte sich warum während des Mietverhältnissies daran ändern.

Keine eigene Wohnraumgestaltung, keine Mietpreisbremse, Speisen im fremden Ofen zubereiten, ist mir unverständlich.

Du nicht, aber es gibt genügend Leute, denen gar nichts anderes übrig bleibt, weil sie ganz kurzfristig eine Wohnung benötigen, in die sie mit ihrem gepackten Koffer einziehen.

In solchen Situationen akzeptiert man gerne auch mal überhöhte Preise, weil man davon ausgeht, dass das nicht der Endzustand sein wird, sondern nur vorübergehend. Wo also ist das Problem?

@bwhoch2

jeder darf natürlich zum Hai, manch einer fühlt sich wohl dort.

@korruptepolitik

Da muss man kein Hai sein. Schau mal im Internet nach unter "möbliertes Wohnen auf Zeit". Dort findest Du überall in Deutschland zahlreiche Angebote von Appartements und Wohnungen für genau diesen Markt und die Preise sind meistens im Rahmen.

Man darf solche Wohnungen auch weniger mit unmöblierten Wohnungen vergleichen, sondern eher mit günstigen Hotelzimmern. Wenn nun ein komplett ausgestattetes Appartement für 30 € pro Nacht zu haben ist und vielleicht ein halbes Jahr lang vermietet wird, muss der Mieter in dieser Zeit weder Geld ausgeben für Einrichtung, noch für Renovierung, noch für sonstigen Hausrat, wie zum Beispiel Geschirr, Besteck, Waschmaschine usw.

Die Abwertung der Möbel ist nur bei Kauf relevant.