Muß der Empfang der Kündigung des Mietvertrages gegengezeichnet werden. Oder reicht es, dass es im Briefkasten gelandet ist?
9 Antworten
Nein.
Auch wenn der Vermieter sagt, die akzeptiere ich nicht, nehmen Sie die mal wieder mit, gilt das.
und bei Vermieter den Mieter kündigt?
Dann gibt es sogar gar keine Kündigung ;)
Dies würde reichen, wenn Du belegen kannst, dass sie überhaupt eingeworfen wurde
Muß der Empfang der Kündigung des Mietvertrages gegengezeichnet werden.
Nein.
Oder reicht es, dass es im Briefkasten gelandet ist?
Nein.
Kündigungen sind empfangsbedürftig. Aber wer sich auf Kenntnisnahmemöglichkeit des Gekündigten beruft, muss die spätestens vor Gericht glaubhaft machen.
Da mag ein zustelldokumentiertes Einwurfeinschreiben dem Vorsitzenden hinreichend sein, eine Zeugenaussage, das fragliche offenen Schreiben, das man las und kannte, wäre persönlich übergeben worden, sicherer.
G imager761
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung.
Die muß der Empfänger nicht unterschreiben/bestätigen.
Der Absender muß, wenn nötig, aber den fristgerechten Zugang nachweisen.
Per Einwurf-Einschreiben reicht normalerweise als Nachweis.
Muss nicht, ist aber sinnvoll.
Zumindestens würde ich aber gemeinsam mit einem Zeugen die Kündigung schreiben, gemeinsam eintüten und gemeinsam in den Briefkasten des Vermieters werfen.
so kann der Zeuge vor Gericht bestätigen, wenn es wirklich hart auf hart kommt, dass er den Inhalt gelesen hat und auch den Einwurf bestätigen kann.
Wenn der Mieter die Kündigung wieder mitnimmt gilt sie als nicht zugestellt.