Muss der Balkon vom Mieter bezahlt werden?
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HALLO ZUSAMMEN, als wir in diese Wohnung eingezogen sind, sagte der vermieter, es wird bald ein balkonanbau stattfinden... Nun nach 2 Jahren ist es endlich soweit und es soll in ein paar tagen der anbau beginnen. Kürzlich haben wir vom Vermieter einen Schreiben bekommen , in dem steht, dass wir nun ab nächstem Monat 25€ mehr zahlen sollen. Es war nie vom geld die Rede jetzt aufeinmal doch zahlen? MIR KOMMT ES vor, als sollen wir den Balkon finanzieren, was im end effekt bei einem Umzug zurück bleiben muss:))... Meint ihr der vermieter hat recht diesen Kostenanspruch zu stellen???
14 Antworten
Ja, das Recht hat er aus 2 Gründen:
Die Balkonfläche kann bis zur Hälfte angerechnet werden: also .... m² x m²-Preis.
Und zudem hat sich euer Wohnwert verbessert, das berechtigt auch zu einer Mieterhöhung.
Die Mieterhöhung dürfte ordnungsgemäß erst ab 1.4. in Kraft treten (2 volle Monate voraus muss die Mieterhöhung angekündigt werden.)
"2 volle Monate voraus muss die Mieterhöhung angekündigt werden."
Und die Ankündigung das es eine Modernisierung + Mieterhöhung gibt hätte 3 Monate vor Beginn der Modernisierung angekündigt werden müssen.
es soll ca. 5 mq sein
Dann dürfen im Höchstfach 2,5 m² angerechnet werden. Die Anrechnung ist örtlich unterschiedlich, manche verlangen auch nur 1/4 dere Balkonfläche. Genaues sagt dir alles der Mieterverein.
Der Balkon gehört mit zur vermieteten Fläche. Ihr nutzt ihn ja schließlich dann auch. also müsst Ihr dann auch Miete dafür bezahlen.
Ich habe zwei Balkons, für die ich zahlen muss. Irgendwann fiel es der Wohngesellschaft ein, die Balkons abreißen zu lassen und neue dran zu bauen. Auch dafür mussten wir Zahlen.
Du bekommst mit dem Balkon zusätzliche Wohnfläche. Die mußt Du dann auch bezahlen. - Der Balkon bedeutet auch eine Verbesserung des Wohnwertes. Damit ist eine Mieterhöhung berechtigt (muß dann entsprechend begründet werden - dafür gibt es auch formale Kriterien).
Ob das mit der Ankündigung aber so ordnungsgemäß ist, kannst Du beim Mieterverein z.B. überprüfen lassen. Ich glaube, mehr Miete muß man dann erst ab dem übernächsten Monat nach Abschluß der Arbeiten zahlen. Auch die Höhe der Mieterhöhung solltest Du überprüfen lassen. (Und generell kannst Du während der Umbauarbeiten auch die Miete mindern. Da hilft Dir auch der Mieterverein.)
aber vorher war nie die reden davon, ich hatte auch nachgefragt, ob es was kostet, die vermieter haben gemeint nein es gehört ja zu der wohnung...... Auserdem hätten die es nicht viel eher ankündigen müssen? In 2 tagen kommt der balkon und Brief kam gestern??
Ja - das hätten sie eher ankündigen müssen.
Auch deshalb solltest Du zum Mieterverein gehen. (Wenn Du dort noch nicht Mitglied bist und nicht direkt morgen einen Termin bekommst, solltest Du vielleicht direkt zum Anwalt gehen. Das ist vermutlich auch nicht teurer für Dich.)
Auf mündliche Auskünfte vorab jedoch kannst Du nicht viel geben. Was anderes wäre, wenn Du das Versprechen, daß es nach dem Balkonanbau nicht teurer wird, schriftlich hättest.
"Auserdem hätten die es nicht viel eher ankündigen müssen?"
Hätten sie definitiv müssen. Lies was unter dem Link in meiner Antwort steht.
Der Vermieter bezahlt den Balkon und Du bezahlst im Rahmen der Mieterhöhung für die Nutzung.
Nein der Vermieter muß die Kosten für den Balkon zur Gänze alleine tragen.
Wo hast Du denn den Quatsch her?
was eine mieterhöhung nach sich zieht
Die Kosten für den Bau!!! Da hast du Recht. Aber die Fläche wird anteilig auf die Wohnfläche aufgeschlagen, sodass sich die Grundmiete erhöht... Somit muss der Mieter mehr Miete zahlen... Darum ging's ...
Das kommt davon, wenn die Fragen nicht korrekt formuliert sind.
ich finde die frage ist verstädlich:)) zumindest gibt es 8 richtige antworten, also kann es nicht wirklich an der frage liegen:-D
es soll ca. 5 mq sein