Kunde zahlt Rechnung nur zur Hälfte

5 Antworten

Eine Rechnung wird angemahnt, dies i.d.R. zweimal. Sollte bis dann nichts geschehen, könnt ihr einen gerichtlichen Mahn- und dann einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Bis zum Schluss hat der Kunde jedoch die Möglichkeit, dagegen Einspruch zu erheben. Dann geht die Angelegenheit vor Gericht.

Man muss nicht unbedingt Anmahnen, ist die Zahlungsfrist überzogen gerät der Schuldner automatisch in Verzug..Anmahnen ist immer noch eine Form wo man es im "Guten" versucht"..

Bsp. 10.12.2010 Zahlungstermin , am 11.12.2010 kein Geldeingang....In Verzug und man kann gleich den Mahnbescheid losschicken..

@BonnyBunny

Nicht ganz richtig. Man gerät ohne Mahnung erst 30 Tage nach rechnungsfälligkeit in Verzug. Wer so lange nicht warten will muss eben mahnen.

In deinem Beispiel wäre dies also der 09.01.2011

googel nach Klage und Mahnverfahren..

Mahnung schicken..Betrag anfordern bis zum, wenn nicht dann Klage .. Mahnbescheidvordruck gibts im Schreibwarenhandel. Ab zum Gericht, das stellt den Bescheid an den Schuldner aus..wenn der keinen Widerspruch macht, hat er diesen Betrag praktisch anerkannt..und dann kriegt er einen Vollstreckungsbescheid ins Haus..und dann kommt der Gerichtsvollzieher.. Kannst auch über anwalt machen lassen..das kostet aber und wenn der Schuldner nicht zahlen kann bleibt Deine mum auf den Kosten sitzen..

Wenn die Forderung aus einem ordentlichen Rechtsgeschäft stammt, würde ich an Ihrer Stelle einen Mahnbescheid beim Zuständigen Amtsgericht beantragem. Ist zwar zuerst auch mit Kosten verbunden, die Sie aber auf den Schuldner umlegen kann. Ein daraus erworbener Titel bleibt 30 Jahre gültig und berechtigt, einen Gerichtsvollzieher mit der Einbringung der Schulden zu beauftragen.

2 mal schriftlich mahnen, dann Mahnbescheid beantragen, dann Vollstreckungsbescheid beantragen, dann den Gerichtsvollzieher schicken, dann Forderungen pfänden.

Der Kunde kann natürlich Einspruch z.B. gegen den Mahnbescheid einlegen. Dann muss Klage erhoben werden und dann entscheidet ein Richter.

Danke für die Antworten!

Unsere "Sorge" ist nur, dass der Schuldner vor Gericht Recht bekäme, weil die Schuldner in der Überzahl sind und ihre Argumentation gegenseitig bezeugen / bestätigen könnten.

Die Schuldner sagen nämlich, dass die effektive Beratungszeut eine andere war als abgerechnet wird.

Meine Mutter hat nichts quittieren lassen und der Schuldner könnte mit dem Zeugen dies bestätigen.