Abschlussrechnung Handwerker, wann Skonto abziehen
Unser Haus wurde renoviert. Nun sind noch Arbeiten offen, Nachbesserungen, das Gerüst bereits abgebaut, alle nachträglichen Arbeiten, sprich Nachbesserungen kann man ohne Gerüst erledigen. Wir haben bereits die Abschlussrechnung erhalten (davor 2 Abschlagsrechnungen gezahlt). Die Restarbeiten, also Feinarbeiten sind aber noch nicht erledigt und aufgrund der bisherigen Arbeitsweise ist es uns lieber, wenn erst die restlichen Arbeiten erfolgen und wir dann den Abschluss zahlen. In der Abschlussrechnung sind Skonto berücksichtigt. Darf ich den auch noch nach getaner Restarbeiten der Handwerker abziehen, oder gilt Skonto nach Erhalt der Rechnung jedoch noch bei offenstehenden Mängeln, auf die der Handwerker hingewiesen wurde? In der Rechnung steht, nach Erhalt direkt mit Skonto 3%, ist dies rechtskräftig oder sollte es heißen, dass eine Abschlussrechnung auch mit Erledigung und Abschluss aller Arbeiten fällig ist und ichd ann das Skonto trotzdem abziehen darf?
3 Antworten
Lieber nicht zahlen... Aber den Skonto darfst du dann leider nicht mehr ziehen...
theoretisch schon... wie es von der rechtlichen seite ist, kann ich dir leider nicht sagen.
Hast Du die Handwerker schriftlich auf die Mängel hingewiesen ? Ganz wichtig ! Zahle erst wenn alle Mängel behoben wurden (mit Skonto) ! Wenn Du vorher zahlst, läufst Du vermutlich ewig hinter den Handwerkern her.
bloss nicht zahlen, ehe ALLE arbeiten erledigt sind.. sonst lauft ihr eurem handwerker ewig nach........................
danke für die Info, und weißt Du, wie es sich mit dem Skonto verhält?
das ziehste dann ab, wenn alle arbeiten erledigt sind.. nämlich dann erst ist ja auch die rechnung - ohne zahlungsziel - fällig..........
danke für die Info, aber darf er die Rechnung als Abschlussrechnung schon stellen, OBWOHL noch nicht alle Arbeiten ausgeführt wurden? Abschluss heißt doch Abschluss....oder?