Kann der Schwager erben?

10 Antworten

Es besteht kein verwandtschaftliches Verhältnis. Mit Tod des Mannes ist das unterbrochen. Dieses Erbe ist verteilt.

Wenn keine Kinder vorhanden sind, bzw deren Kinder, dann erben die Eltern bzw deren Nachkommen. Ein Schwager hat in der gesetzlichen Erbfolge nix zu erben.

Hier existiert kein gesetzliches Erbrecht, da der Erblasser mit der betreffenden Erblasserin gar nicht verwandt ist. Sofern also keine testamentarische Verfügung von Todes wegen vorliegt, ist der Schwager kein Erbe.

Vom Gericht gab es daran wohl Zweifel.

Und zwar völlig zurecht.

Aber wenn er doch der einzige Angehörige ist?

Dann gibt es keine Erben.

Clon99  21.01.2022, 11:04

Dann wird Fiskuserbrecht festgestellt.

FordPrefect  21.01.2022, 11:08
@Clon99

So ist es.

Kebikus 
Fragesteller
 21.01.2022, 11:05

Danke für die schnelle Antwort. Dann gibt es keine Erben? Würde dann einfach der Staat erben? Ist ja auch seltsam.

Halbammi  21.01.2022, 11:06
@Kebikus

Was soll daran seltsam sein

Clon99  21.01.2022, 11:08
@Kebikus

Genau das ist das Fiskuserbrecht. Wer soll denn sonst erben wenn niemand mehr da ist?

Kebikus 
Fragesteller
 21.01.2022, 11:12
@Clon99

Das hieße, alles fällt dem Staat zu? Das ist auch ärgerlich.

Maximilian112  21.01.2022, 11:16
@Kebikus

Nicht jeder hat Geld zu vererben, manchmal sind es auch Schulden.

Wenn man vermeiden möchte das der Staat das Geld bekommt setzt man ein Testament auf. Dann könnte es schon der Schwager bekommen.

Kebikus 
Fragesteller
 21.01.2022, 11:20
@Maximilian112

Das ist wohl wahr. Leider hat die Frau es versäumt. Und erst bei dem Beginn ihrer Verwirrung /Demenz wurde sie betreut.

Kebikus 
Fragesteller
 21.01.2022, 11:17

Und die Bestattungskosten muss dann ja wohl der Schwager auch nicht zahlen oder? Das wäre ja fragwürdig.

Maximilian112  21.01.2022, 11:25
@Kebikus

Nein, der ist raus aus der Nummer. Diese Kosten werden vom Erbe genommen, falls möglich.

Clon99  21.01.2022, 11:28
@Maximilian112

Das ist landesrechtlich tatsächlich unterschiedlich. Manchmal haben die Angehörigen die Bestattungskosten zu tragen, aber soweit ich weiß sind das dann Eltern, Abkömmlinge, etc. also nähere und tatsächlich Verwandte.

Der Schwager ist mit der Verstorbenen nicht verwandt. Daher kann er nicht ihr gesetzlicher Erbe werden, sondern sie nur beerben, wenn die Verstorbene ihn in einem eigenhändig geschriebenen oder vor einem Notar errichteten Testament zum Erben eingesetzt (oder z.B.mit einem Vermächtnis bedacht) hätte. Daher wäre es rechtlich aussichtslos, wenn der Schwager Ansprüche erheben würde. Bei Fehlen von gesetzlichen und testamentarischen Erben fällt das Erbe der Verstorbenen an den Staat (Bundesland ihres letzten Wohnsitzes).

Der Schwager ist nicht erbberechtigt. Wenn es ein Testament gäbe, das den

Schwager mit einem Erbe begünstigt, dann ist es möglich, dass der Schwager erbt.