motorradfahrer angefahren.. welche strafe?

4 Antworten

Hallo ardelinagashi,

wird eine Person durch einen Unfall verletzt, kann der Unfallverursacher strafrechtlich nach folgendem Gesetz belangt werden:


§ 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


§ 230 Strafantrag

(1) Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Stirbt die verletzte Person, so geht bei vorsätzlicher Körperverletzung das Antragsrecht nach § 77 Abs. 2 auf die Angehörigen über.


Welche Strafe er im Endeffekt erhalten wird, kann man aber schlecht sagen, dazu bestimmen zu viele Faktoren so ein Strafmaß.

Aber in den meisten Fällen, wird eine Geldstrafe verhängt, dessen Höhe sich wiederum nach seinem Einkommen richtet. Aber es kann natürlich auch durchaus eine Freiheitstrafe verhängt werden, die aber fast immer zur Bewährung ausgesetzt wird.

Nicht ganz unerheblich für das Strafmaß ist ja auch, ob der Angeklagte nur leicht fahrlässig gehandelt hat oder ob er vielleicht sogar grob fahrlässige Fehler begangen hat. Natürlich spielt es auch eine große Rolle, wie schwer der Motorradfahrer verletzte wurde. Hat er nur paar Prellungen erlitten sieht die ganze Sache ganz anders aus, als wenn er ab Hals abwärts gelähmt ist und den Rest seines Lebens im Rollstuhl verbringen muss.

Es wäre auch durchaus möglich, dass der Motorradfahrer gar keinen Strafantrag stellt und die Staatsanwaltschaft auch kein öffentliches Interesse an der Tat sieht, in dem Fall wird das Verfahren gegen den Unfallverursacher eingestellt.

Was dann noch bleibt ist eine Ordnungswidrigkeit für das Fehlverhalten, welches zu dem Unfall geführt hat.

Die Zivilrechtliche Seite hingegen, sprich die Schadenersatzansprüche wie Schaden am Motorrad, an der Bekleidung und evtl. Schmerzensgeld wird vollständig von der Versicherung beglichen, da drum braucht man sich keine Sorgen machen.

Schöne Grüße
TheGrow

Liegt ein Fahrfehler vor gibt es Punkte oder Führerscheinentzug und die Versicherung kommt für den Schaden auf. Liegt aber grobe Fahrlässigkeit vor, zum Beispiel zu schnell gefahren, dann sieht die Sache nochmal anders aus.

Hallo,

wenn kein Alkohol oder Drogen im Spiel waren, ist eine Freiheitsstrafe so gut wie auszuschließen. Außer derjenige ist als Verkehrsrowdy bekannt, ein Anwalt sollte mehr wissen und zwingend eingeschaltet werden.

VG

Kommt auf die näheren Umstände an.