Motorrad von Privat gekauft nach 10 KM Motorschaden Umtauschrecht?

5 Antworten

10 km klingt schon nach arglistiger Täuschung seitens des Verkäufers. Diesem muß ein solch bevorstehender, großer Schaden bekannt gewesen sein.

Da empfiehlt sich immer, diesen KV, den es kostenlos gibt, auch vom ADAC downzuloaden

https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jze/kaufvertrag-motorrad.pdf

Wenn es keinen schriftlichen Kaufvertrag gibt und beim Abschluss des mündl. Kaufvertrags die Sachmängelhaftung durch den Verkäufer nicht ausgeschlossen wurde, habt ihr alle Rechte nach §437 BGB.

Dies durchzusetzen könnte dennoch schwierig und langwierig werden. Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

Pennnyywiss 
Fragesteller
 18.07.2018, 14:32

Danke das hat er definitiv nicht

  1. Fehler: kein Kaufvertrag
  2. Fehler: der Verkäufer hat den Motor selber repariert. Ist er vom Fach?

Theoretisch könntest du das Motorrad zurück geben. Aber da ja kein Kaufvertrag existiert wird es schwer werden sich zu einigen.

Pennnyywiss 
Fragesteller
 18.07.2018, 14:29

Danke.
Es zählt ja trotzdem der mündliche Vertrag der in dem moment vereinbart wurde und der auch von einer zweiten Person bestätigt werden kann.

JollySwgm  18.07.2018, 14:35
@Pennnyywiss

Theoretisch schon.

Aber bei mündlichen Verträgen gilt immer Aussage gegen Aussage. Und da würde ich es mir sehr gründlich überlegen mich auf einen möglichen Rechtsstreit einzulassen.

SirKermit  18.07.2018, 14:40
@JollySwgm

Was dennoch nichts daan ändert, dass ein gültiger Vertrag abgeschlossen wurde. Nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis. Lediglich wichtige Bedingungen können nicht mehr beweisen werden und dann haben wir das BGB.

Ohne Kaufvertrag wird wohl kaum die Gewährleistungspflicht wirksam ausgeschlossen worden sein. Da brauchst Du gar nicht auf arglistige Täuschung gehen.

Nun hast Du aber mangels Vertrag auch nicht wirklich Was in der Hand womit Du die Höhe des Kaufpreises nachweisen kannst, nur die Zusätzliche Aussage Deiner Freundin.

Ich glaube aber auch gar nicht dass es Was mit Arglist zu tun hat, vielmehr hat der das wahrscheinlich nicht richtig gemacht. Die erste Anlaufstelle wäre mE der Verkäufer, vielleicht sieht der sofort ein Schrott verkauft zu haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Pennnyywiss 
Fragesteller
 18.07.2018, 17:46

Habe ihn bereits kontaktiert der meinte jedoch ich habe den defekt selber verschuldet und hat es als "frech" bezeichnet das ich es nun zurückgeben wollte"

wird dann wohl doch eine längere Prozedur.

machhehniker  19.07.2018, 07:27
@Pennnyywiss

Dann musst Du den wohl darauf hinweisen dass er die Gewährleistungspflicht nicht ausgeschlossen hat und innerhalb der ersten 6 Monate ein Verschulden deinerseits nachweisen müsste. Da es nach so kurzer Fahrt dazu kam ist ausgeschlossen dies Dir anlastbar zu bekommen.

Das Recht ist auf Deiner Seite, er darf sich diesbezüglich gerne informieren, wenn er sich weigert Du es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt und es ihm nur teurer werden kann.

Kannst dein Glück versuchen, und ihm das Motorrad zurückgeben. Aber meist gibt es bei Privatverkauf keine Garantie. Noch dazu wenn du keinen Vertrag hast.

Pennnyywiss 
Fragesteller
 18.07.2018, 14:27

Meiner Meinung nach gibt es bei Privatverkauf nur keine Garantie oder Gewährleistung wenn man diese im KV ausschließt? bitte um antwort von jemandem der sich genau auskennt .

SirKermit  18.07.2018, 14:37

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers und ohne eine solche Garantieerklärung gibt es keine. Du verwechselst das mit der Gewährleistung, die beim Privatverkauf auch gilt, aber per Einzelvertrag ausgeschlossen werden kann.

Da ein gültiger Kaufvertrag existiert (ja, es ist definitiv einer), der keine weiteren Vertragsklauseln enthält, gilt ganz einfach das BGB. Und dann greift die Gewährleistung. Erbarmungslos.

aus https://www.dienes.biz/2010/12/gewahrleistung-und-garantie-%E2%80%93-was-sind-die-unterschiede/

"1) Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer.

Der Verkäufer steht dafür ein, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Er haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben und auch für sogenannte versteckte Mängel, die erst später bemerkbar werden.

Die Gewährleistungsfrist beträgt für Neuware vierundzwanzig Monate und für gebrauchte Ware zwölf Monate. Sie betrifft sowohl Kaufverträge von Gewerbetreibenden mit Verbrauchern („B2C“) als auch solche zwischen zwei Unternehmen („B2B“) sowie solche zwischen zwei Privatpersonen („C2C“). "

Es gibt allerdings keine Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten, aber die Gewährleistung beträgt 12 Monate, da im Vertrag diese nicht ausgeschlossen wurde und es sich um gebrauchte Ware handelt.

Da der Vertrag aber nur mündlich existiert, wird es natürlich problematisch sein, daraus beweisbare Forderungen gegen den VK zu erheben. Das ist das eigentliche Problem.