Handelt es sich hierbei lediglich um eine arglistige Täuschung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja das ist arglistige Täuschung. Im Sachverhalt steht, dass der Verkäufer gelogen hat. Eine Lüge ist eine bewusste Falschaussage. Die Angaben im Sachverhalt sind als gegeben zu verwenden.

Das die Marke falsch geschrieben ist, ist üblich bei Schulaufgaben (warum auch immer, war bei uns aber auch so). Musst du also nicht weiter beachten, zumal nirgends steht dass es sich bei dem Auto nicht um einen Zitrööhn gehandelt hat.

Kleiner Zusatz, aber unbeachtlich für deine Aufgabe: Selbst wenn man annehmen würde, es würde ein falscher Name im Vertrag stehen, wäre das unbeachtlich, da nach Vertragsauslegung klar wäre, was gemeint ist.

Das ist nur arglistige Täuschung, wenn dem Verkäufer das bekannt war.

Das muss der Käufer ihm nachweisen, ein hätte wissen müssen, reicht nicht.

Aber ansonsten ist es das, ja.

Ich halte es für unwahrscheinlich, dass der Verkäufer sich auf Irrtum berufen kann, denn um von 250.000 auf 5000 km zu kommen bedarf es schon zwei Tippfehler. Aber das ist ja nicht Teil der Frage.

Selbstverständlich kann der Käufer den Kaufvertrag anfechten eben aufgrund des falschen Kilometerstandes. allerdings halte ich den Paragraphen bezüglich arglistiger Täuschung für nicht zweckmäßig, arglistische Täuschung bedeutet auch immer, das der Käufer nicht in der Lage war diesen Mangel zu erkennen.

Einen Tachostand insbesondere innerhalb eines Monats kann man sehr gut erkennen.

Würdest du einen anderen Paragraphen nutzen?

Mich wundert eher, dass sich sowas erst nach einem Monat herausstellt. Den Kilometerstand sieht man doch, sobald man im Auto sitzt.

Vielleicht wurde er manipuliert ^^

@Lukas

Und das Fahrzeugbuch, bei dem Inspektionen mit KM Stand angegeben werden gleich mit? Da muss die Karre aber VERDAMMT gut gepflegt worden sein. 250.000KM hinterlassen Spuren.

@Halbammi

Stimmt auch wieder. Wie würdest du das Ganze denn beantworten? Ich muss eigentlich nur ein Kreuz bei nichtig oder anfechtbar setzen und die Rechtsgrundlage angeben.