Möglichkeiten bei Ausschluss von Klassenfahrt?

4 Antworten

Dagegen kann man nicht vorgehen. Die Lehrer tragen schließlich die Verantwortung für den Schüler bzw. die Schülerin und befürchten sie nicht ausreichend auf den Betroffenen eingehen zu können und nicht genügend Aufmerksamkeit und Zeit widmen können, dürfen sie besagte Person von der Klassenfahrt ausschließen. Dies dient letztendlich auch zum Schutz des Erkrankten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Offenbar hat man mit den Zusammenbrüchen dieses Schülers mehr als genug Erfahrung!

Und vor allem: er HAT die Probleme immer noch!

Kein Lehrer muss gezwungen werden, diese Verantwortung auf sich zu nehmen! Im Falle eines Anfalls obliegt die Verantwortung für den Schüler bei den Lehrkräften. Diese sind Lehrer - keine Therapeuten oder Ärzte!

Wenn eine solche Entscheidung durch die Schule getroffen wird, dann zum Schutz der Lehrkräfte UND des Schülers!

Da gibt es keine Möglichkeiten. Die Lehrer haben die Verantwortung und dürfen nein sagen.

Der Schüler hat dann Unterricht in einer anderen Klasse.

Also wenn du nicht der Betoffene bist bzw. deine Eltern die Betroffenen sind, kannst DU gar nichts machen. Ich denke schon, dass es als einzige Möglichkeit gäbe, das die Eltern unterschreiben, das die Lehrer nicht verantwortlich gemacht werden können , wenn etwas passiert und die Lehrer aus der Aufsichtspflicht-Haftung rausgenommen werden.

Ob sowas geht, weiss ich nicht. Alternativ kann vielleicht auch ein Elternteil des Kindes mitfahren, als Betreuungsperson.