Mobiler Infostand anmeldepflichtig?
Hallo, es gibt einen runden Holz Tisch zu kaufen, den man mit dme eigenen Logo versehen kann. Diesen kann man rollen. Ich möchte am Wochenende einen Infostand für eine Partei machen, relativ kurzfristig. Auf dem Tisch möchte ich lediglich ein paar Broschüren hinstellen , und mit ein paar Leuten ins Gespräch kommen in der Fußgängerzone. Wenn ich mit diesem stand lediglich für eine kürzere Zeit an einem Ort stehe und dann immer wieder den Orte wechsle, benötige ich dann eine Genehmigung oder ist das genehmigungsfrei? Die Zeugen Jehovas sind ja schließlich auch bekannt dafür mit ihrem Werbematerial von A nach B zu ziehen ohne sich dafür schriftliche Erlaubnis geben lassen zu müssen.denn ich bin ja nicht an einem festen Standort gebunden wo ich meine Station aufbaue, sondern prinzipiell einfach nur ein Fußgänger wie jeder andere.
Vielen Dank für die Antworten und schönes Wochenende
MfG
4 Antworten
Das Vorhaben stellt eine Sondernutzung i.S. des §16 StrG dar. Weiter gibt es kommunale Regelungen in der jeweiligen StadtVO und/oder weiterem Kommunalrecht .
Du benötigst eine Genehmigung. Bedenke außerdem die strengen Auflagen: am Wahltag darf nicht überall Werbung gemacht werden.
Schau in die Bestimmungen deiner Stadt. Dort ist das alles geregelt.
Vielen Dank
Ja. Hier.
Nun ja, dort geht es ja um wahlgebaude und das Umfeld drumherum
Wenn du Werbung für eine Partei machen willst dann frag doch die Partei.
Da wird man sich wohl mit dem Thema auskennen und da du eh mit denen sprechen musst wegen der Flyer frag wegen Genehmigung gleich mit.
Du benötigst eine Genehmigung. Das was du vor hast ist eine Sondernutzung.
Danke für die Antwort, aber hast du dafür Belege bzw. Kannst den entsprechenden Text hier einfügen? Bzw. unter welches Gesetz das fällt. Vielen Dank und beste Grüße