Mobiler Infostand anmeldepflichtig?

4 Antworten

Das Vorhaben stellt eine Sondernutzung i.S. des §16 StrG dar. Weiter gibt es kommunale Regelungen in der jeweiligen StadtVO und/oder weiterem Kommunalrecht .

Du benötigst eine Genehmigung. Bedenke außerdem die strengen Auflagen: am Wahltag darf nicht überall Werbung gemacht werden.

AyranMitMango 
Fragesteller
 25.09.2021, 05:45

Danke für die Antwort, aber hast du dafür Belege bzw. Kannst den entsprechenden Text hier einfügen? Bzw. unter welches Gesetz das fällt. Vielen Dank und beste Grüße

SlightlyAnnoyed  25.09.2021, 05:49
@AyranMitMango

Schau in die Bestimmungen deiner Stadt. Dort ist das alles geregelt.

AyranMitMango 
Fragesteller
 25.09.2021, 06:46
@BLAEKK

Nun ja, dort geht es ja um wahlgebaude und das Umfeld drumherum

Wenn du Werbung für eine Partei machen willst dann frag doch die Partei.

Da wird man sich wohl mit dem Thema auskennen und da du eh mit denen sprechen musst wegen der Flyer frag wegen Genehmigung gleich mit.

Du benötigst eine Genehmigung. Das was du vor hast ist eine Sondernutzung.