Mitschuld an Unfall als betrunkener Beifahrer?
Hallo! Ich (w,18), habe am Wochenende mit dem Wagen meines Vaters einen Unfall gebaut. Ich war Beifahrer, und war ebenso wie der Fahrer des Wagens betrunken. Es Waren keine anderen Menschen involviert und ich weiss, dass das auch ganz anders hätte sein können und ich bin wirklich dankbar dafür. Es war ein Zusammenstoß zwischen Auto und mauer. Mein Bruder und ich sind unverletzt. Der Wagen allerdings ist relativ stark beschädigt. 1. wie sieht es mit meiner Mitschuld aus, weil ich zugelassen habe, dass jemand betrunken Hinterm Steuer sitzt? 2. was kommt auf meinen Bruder zu? 3. kommt auf meinen Vater irgendwas zu, weil es sein Wagen war? Der ist nämlich sowieso schon rasend vor Wut, und ich wüsste gerne frühzeitig was da so alles auf ihn, und somit auch auf mich und meinen Bruder zukommt? Ich weiß, dass sowas dumm und gefährlich war und einfach ziemlicher Mist. ich kann euch wirklich nicht sagen, was mit mir los war. Nur das ich wirklich normalerweise nicht so bin.
7 Antworten
Je nach Promillezahl läuft ein Strafverfahren gegen Bruder ggf, Nachschulung und je nach Promillezahl ist der Schein dauerhaft weg. Wieviel Promille?
Du scheinst keinen Führerschein zu besitzen, MPU ist ab 1,6 Promille!
Kommt aufs Bundesland an, siehe:
In Deutschland liegt für Kraftfahrzeugfahrer spätestens ab 1,1 ‰ absolute Fahruntüchtigkeit vor (bereits ab 0,3 ‰, wenn man augenscheinlich nicht mehr zum Fahren in der Lage ist). Wer gleichwohl ein Kraftfahrzeug führt, macht sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar und die Fahrerlaubnis wird unter Anordnung einer Sperrfrist entzogen. Ab 1,6 ‰ wird die Führerscheinstelle vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis die Durchführung einer MPU anordnen. In Bayern und Baden-Württemberg geschieht das bereits ab 1,1 ‰.[3] In jedem Fall hat man ab 0,5 ‰ eine Ordnungswidrigkeit begangen und bekommt ein Fahrverbot (§ 24a Abs. 1 StVG). Ein Fahrradfahrer ist spätestens ab 1,6 ‰ fahruntauglich (ggfs. bereits ab 0,3 ‰, wie bei KFZ). Sollte der Fahrradfahrer Inhaber einer Fahrerlaubnis sein, droht auch hier die Aufgabe eines Verkehrspsychologischen Gutachtens (MPU/"Idiotentest") und damit verbunden der Entzug der Fahrerlaubnis.[4]
Es Waren 1,3 Promille.
Wer war jetzt der Fahrer? War Polizei da?
Mein Bruder war der Fahrer und ja war sie. :/
Das riecht zumindest schon mal nach einer MPU und Führerscheinentzug für Deinen Bruder. Außerdem wird die Versicherung bis zu 5000.- EUR Regress für die Fremdschäden von Ihm wollen. Außerdem ist fraglich ob die den Schaden am Auto bezahlen. Dir passiert nichts denke ich.
Zusammen mit der zu erwartenden Geldstrafe kostet das Deinen Bruder (bis er seinen Lappen wieder hat) leicht 7.000 bis 10.000.- EUR. War ein teures Besäufnis...
Du erzählst hier einen Schwachsinn sorry ...
Glaubst Du? Das glaub ich nicht....
In Bayern und BaWü gehts schon ab 1,1 %o zur MPU. Im Rest der Republik erst ab 1,6.
Teuer wirds auf jeden Fall. Bei 1,3 wird die Haftpflicht Regress fordern und die Kasko die Zahlung verweigern. Das gibt Mecker vom Papa.
Aus Ihren anderen gestellten Fragen ist rauszulesen dass Sie aus NRW kommt. Also wohl keine MPU, die Fahrerlaubnis wird unter Anordnung einer Sperrfrist entzogen. Spart schon mal locker 1500.- EUR
Und das obwohl der Seehofer mal gesagt hat dass man mit 2 Maß Bier noch locker fahren kann^^
Mit 2 Maß Bier fahren ist, wenn man etwas vorsichtig ist, gar nicht so schwer. Man sollte jedoch schauen, dass mann nicht zu scharf bremst, sonst schwappt das Bier über.
Wenn die 2 Maß getrunken, also nicht mehr da sind, dann wird es problematisch.
;-))
Auf dich selbst wird, wenn du nicht maßgeblich an der Entstehung des Unfalles selbst beteiligt warst (z.B. ins Lenkrad greifen) nichts zukommen. Der Fahrer ist verantwortlich und nicht der Beifahrer.
Auf deinen Bruder kommt einiges zu. Falls die Polizei da war und die Alkoholfahrt damit aktenkundig geworden ist, muss er mit einer Anzeige, einer Geldstrafe, einem Fahrverbot und für den Fall, dass er noch in der Probezeit ist, mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Auf deine Vater als Halter kommt aus strafrechtlicher Sicht nichts zu. Versicherungstechnisch kommen jedoch einige Probleme auf ihn zu. Den Schaden an der Mauer bezahlt erst mal die Haftpflicht-Versicherung. Bei einer festgestellten Alkoholfahrt, wird diese wahrscheinlich Regress fordern. Das wird teuer. Für den Schaden am eigenen Auto kommt die Vollkasko-Versicherung auf, sofern er eine hat. Diese kann jedoch bei einer Alkoholfahrt die Leistung verweigern und dein Vater bleibt auf den Reparaturkosten sitzen. Weiter wird er, wenn die Versicherung zahlt, im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft, was für die kommenden Jahre höhere Versicherungsbeiträge bedeutet. Evtl. wird die Versicherung sogar den Vertrag kündigen.
Die ihm entstehenden Kosten kann dein Vater von deinem Bruder als Schadensersatz verlangen.
Auf deinem Bruder kommt ne erhebliche Geldstrafe zu, dazu hängt es erstmal davon ab wie viel er drinnen hatte. Erstmal ist der Führerschein weg für mindestens ein Jahr. Wenns über 1,6 Promille gewesen sind wirds noch schwieriger.
Auf dich kommt nichts zu wenn dein Bruder bestätigt das du nicht gewusst hast das er so viel getrunken hat. Er ist sowieso dran, du kannst deinen A*sch noch retten. Was auch Sinnvoll ist u.a. wegen Geld und allem.
auf deinem Vater kommt gar nichts zu zb, er kann ja nichts dafür das dein Bruder betrunken mit dem Auto fährt.
Die absolute Fahruntüchtigkeit wird schon ab 1,1 Promille angenommen. Das würde aber hier auch nichts nützen, weil bei einem selbst verschuldeten Unfall schon ab 0,3 Promille ein Strafverfahren eröffnet wird. Ab da spricht man von relativer Fahruntüchtigkeit, der Unfall wird dann als Folge der Alkoholisierung gewertet.
Die Fahrerlaubnis wird aber nicht für mindestens ein Jahr entzogen, die Untergrenze sind sechs Monate, siehe § 69a StGB.
Richtig, Überdies wird es ziemlich schwer nachzuweisen das man als Beifahrer nicht bemerkt haben will, das der Fahrer Alkoholisiert war. Und in dem Fall gilt dann halt "Mit gefangen, mit gehangen!"
Ab 1,6 Promille bist du bei MPU dran, da musst du ein Jahr Nachweisen das du kein Alkoholiker bist bzw. auf Alkohol verzichten kannst, das dauert schon ein ganzes Jahr lang dieser Nachweis. Weiß ich so gut weil letztes Jahr von mir nen Kumpel mit dem Rad angehalten wurde mit über 1,6 Promille. Zu bezahlen das ganze kostet rund 3600,-
Zwei andere die ich kenne haben auch schon betrunken mit dem Auto Unfälle verursacht mit Sachschäden. einer durfte 1600,- Bezahlen, 11 Monate Führerschein weg, der andere durfte 1300,- Bezahlen, Führerschein 12 Monate weg.
Schwachsinn, du kannst es andersherum genauso nicht Nachweisen wenn der Bruder sagt er hätte nichts gesagt.
Wie auch, die Schwester ist nach eigenen Angaben auch betrunken gewesen, im betrunken Zustand ist die Wahrnehmung nicht mehr so gegeben, wenn man nicht blöd ist und es vor den Bullen zugibt passiert rein gar nichts!
Das ist so pauschal nicht richtig. Es ist zwar richtig, dass den alkoholisierten Beifahrer eine Mitschuld treffen kann. Diese bezieht sich jedoch nicht auf strafrechtliche Aspekte und auch nicht auf Schadensersatzansprüche Dritter. Sie bezieht sich ausschliesslich auf eigene Ansprüche, die sie gegen die Haftpflicht-Versicherung stellen könnte, wenn sie beim Unfall verletzt worden wäre. Offenbar ist sie jedoch unverletzt, weswegen sich diese Diskussion erübrigt.
der Beifahrer darf betrunken sein... wen er sich passiv verhält...
Leider falsch!
Beide Aussagen, sind so pauschal, wie sie hier gemacht wurden, falsch.
Richtig ist, dass den Beifahrer ein Mitverschulden trifft, wenn er wissentlich bei einem nicht fahrtüchtigen Fahrer einsteigt. Jedoch bezieht sich dies nicht auf die Haftung gegenüber Dritten sondern nur in Bezug auf eigene Ansprüche, falls er verletzt wird. Dieses Mitverschulden kann jedoch nicht pauschal vorausgesetzt werden sondern wird im Einzelfall nach dem individuellen Verschulden beurteilt.
Da die Beifahrerin nicht verletzt wurde, erübrigt sich die Diskussion.
Mit Unfall + Alkohol gibts immer MPU und Führerscheinentzug