Motorradfahrer in Probezeit / betrunkener Beifahrer?

5 Antworten

Ob es rechtlich erlaubt ist kann ich nicht sagen, aber ich würde es nicht machen.

Was ist denn, wenn der auf einmal einpennt oder andere faxen macht und hinten rüberfällt?

Im Auto ist es was anderes, da ist er angeschnallt und sitzt quasi in einem abgeschlossen Raum und es kann nichts passieren, aber auf einem Zweirad?!?


In erster Linie ist das keine Straftat, ist eigentlich ähnlich wie beim PKW auch. Natürlich darf man Betrunkene mitnehmen, allerdings sollten sie noch soweit klar sein, dass sie nicht sich selbst und Andere Personen gefährden können. Erklärt sich ja eigentlich von selbst, wer würde auf die Idee kommen, einen Halb Ohnmächtigen im Beiwagen mitzunehmen?

Denn wenn dann etwas passiert, bekommt der Fahrer eventuell Konsequenzen weil er fahrlässig gehandelt hat.

Für mich ist das keine Frage des Dürfens sondern eine Vernunftsentscheidung.

Als wenig erfahrener (weil noch in der Probezeit) Motorradfahrer würde ich niemals einen betrunkenen Mitfahrer akzeptieren, da ich dessen Reaktionen nicht abschätzen kann.

Ich gefährde dadurch nicht nur ihn sondern in erster Linie mich selbst.

Ich halte dieses Verhalten für grob fahrlässig.

Rechtlich erlaubt ja, empfehlenswert nein

Es gilt der Grundsatz dass der Sozius nüchtern zu sein hat weil er ja nicht einfach nur da sitzt wie im Auto wo eigentlich nicht viel passieren kann sondern zurechnungsfähig sein muss. Allerdings existiert dazu kein egesetzliche Verankerung, empfehlenswert ist es aber in keinem Fall! Ein Biker der einen besoffenen Sozius mitnimmt handelt in jedem Falle unverantwortlich! Und im falle eines Unfalls gibts dann auch Ärger.