Mitbewohnerin zahlt Nachzahlung nicht!

4 Antworten

Auch ein mündlicher Vertrag ist gültig. Setze ihr eine Frist bis zum Ende des Monats mit dem Hinweis, das der Betrag anschließend auf ihre Kosten bei Gericht eingeklagt wird. Zählt Sie nicht, schickst du einen Mahnbescheid. Ist die günstigste Lösung.

ananan09 
Fragesteller
 22.04.2015, 16:40

Und den Mahnbescheid kann ich selber ausstellen oder muss das über einen Anwalt passieren?

FunnyMarie  22.04.2015, 16:42
@ananan09

Klar ist ein mündlicher Vertrag gültig, wenn es Zeugen gibt. Wenn der eine dies und der andere das sagt, bringt das keinem was. 

HaraldSchD  22.04.2015, 17:11

Den Mahnbescheid bekommst du im Schreibwaren Geschäft. Kannst du selber ausfüllen und bei Problemen dabei, kannst du auch beim nächsten Amtsgericht Fragen,ob es richtig ausgefüllt ist. Die Kosten für das Gericht musst du vorstrecken, wird aber dem Betrag der gefordert wird zugerechnet.

Hattet ihr auch keinen Untermietvertrag oder irgendwas schriftliches? Denn ohne das, wird es schwierig, sie zum zahlen zu bekommen. 

ananan09 
Fragesteller
 22.04.2015, 16:38

Es gibt leider nichts schriftliches. Vorher hat es auch immer mit der Zahlung geklappt.

FunnyMarie  22.04.2015, 16:41
@ananan09

Dann kannst du nur noch an ihren Verstand appellieren, das sie zahlt. Mit Vertrag hättest du das Geld von ihr einklagen können. Aber so geht das nicht, weil sie alles mögliche behaupten kann.

Fürs nächste mal: Immer alles schriftlich festhalten, egal wie gut die Freundschaft auch sein mag, denn bei Geld hört die Freundschaft nunmal auf.

ananan09 
Fragesteller
 22.04.2015, 16:46
@FunnyMarie

Mit Freundschaft ist da schon lange nichts mehr. Und an den Verstand kann man auch nicht mehr appelieren, da ist keiner mehr. Ist ziemlich böse zwischen uns. Aber irgendwas kann man doch machen um wenigstens an das geld zu kommen...

FunnyMarie  22.04.2015, 16:55
@ananan09

Gibt es irgendjemanden, der den mündlichen Vertrag bezeugen kann? Wenn nicht kannst du höchstens zu einem Anwalt gehen und ihn beten, das er eine Zahlungsaufforderung schickt, bei manchen hilft das schon, wenn so ein schreiben vom Anwalt kommt. 

ananan09 
Fragesteller
 22.04.2015, 17:45
@FunnyMarie

Danke für die tipps. Ich werd mal gucken was sich da machen lässt

Ohne einen schriftlichen Vertrag wird es ein Problem sein Geld zu bekommen.

wieso war das nicht anders möglich?

Kreidler51  22.04.2015, 16:37

Das ist aber keine ANTWORT..

ananan09 
Fragesteller
 22.04.2015, 16:39
@Kreidler51

Weil nur eine Person den Vertrag abschließen kann. Und ich war leider die doofe und hab das gemacht. Wusste ja damals nicht, dass die sich so benimmt

Wonnepoppen  22.04.2015, 16:41
@ananan09

Tut mir leid, das ist mir zu hoch!

Wenn es eine 2er WG war, dann ist doch jeder Mieter, bzw. der eine Untermieter?

Wonnepoppen  22.04.2015, 16:41
@Kreidler51

Hab ich auch nicht behauptet!Kreidler51

ananan09 
Fragesteller
 22.04.2015, 16:44
@Wonnepoppen

Wir waren beide im Mietvertrag drin. Also keiner war Untermieter oder so. Aber der Gasvertrag lief ja extra. Und das geht nur über eine Person.