WG Mitbewohner schnell loswerden

5 Antworten

Ich hab gehört Eigentümer haben als Mitbewohner in der eigenen Wohnung mehr Rechte?

Nur wenn sie mit dem Mieter gemeinsam in der Wohnung oder einem Haus mit nur 2 Wohnungen wohnen. Ist hier aber nicht der Fall.

Folglich gilt das Mietrecht, vor allem der Mieterschutz, in vollem Umfang.

Ich sehe keine Möglichkeit die Mitbewohnerin "los zu werden".

Für eine fristlose Kündigung sehe ich keine Gründe. Auch keine für eine fristgerechte.

Ich hab gehört Eigentümer haben als Mitbewohner in der eigenen Wohnung mehr Rechte?

Nun Eigentümer der Wohnung sind aber Deine Eltern, die Frage ist nun: Wer ist der Vermieter, also Vertragspartner der Mitbewohnerin? Du oder Deine Eltern? Wohnen Deine Eltern mit Euch in einem 2 Familienhaus?

Generell benötigt der Vermieter für eine ordentliche Kündiung einen berechtigten Grund, wie z.B. Eigenbedarf usw.

weisst du wann der Hausfrieden nachhaltig gestört ist? Reicht zum Beispiel, dass sie die Herdplatte einmal vergessen hat auszumachen und das Haus verlassen hat?

Einen Grund zur fristlosen (außerordentlichen) Kündigung sehe ich hier nicht als gegegeben an.

Ich bin der Vermieter, da meine Eltern mit der Wohnung ausser auf dem Papier nichts zu tun haben.

Ausserdem hat sie zweimal die Miete verspätet bezahlt, möglicherweise gilt das in Kombi mit der Gefährdung der Wohnung als Grund für eine fristlose Kündigung?

@Zoeylein14

Ausserdem hat sie zweimal die Miete verspätet bezahlt,

bei einem ständigen Zahlungsverzug wäre ein fristloses Kündigungsrecht gegeben, und zwar unter der Voraussetzung, daß Du als Vermieterin in Zukunft pünktlich fristgerechte Mietzahlungen nachweisbar, also schriftlich anmahnst.

Als Vermieterin hast Du gegenüber Deiner Mieterin ein erleichtertes Kündigungsrecht, wenn Du mit ihr in einer Wohnung oder auch in einem 2 Fam. Haus wohnst. Dann könntest Du gem. § 573a BGB ohne Begründung das Mietverhältnis kündigen, allerdings hättest Du eine längere Kündigungsfrist von 6 Mon. zu beachten.

Der Vermieter kann eine fristlose Kündigung schreiben, wenn der Hausfrieden nachhaltig gestört wird. Allerdings kann die Bewohnerin ihren Auszug trotzdem verzögern, weil sie erst nach erfolgter und erfolgreicher Räumungsklage vor die Tür gesetzt werden kann.

Und das dauert i.d.R. länger als 3 Monate.

vielen dank für deine schnelle Antwort! weisst du wann der Hausfrieden nachhaltig gestört ist? Reicht zum Beispiel, dass sie die Herdplatte einmal vergessen hat auszumachen und das Haus verlassen hat?

@Zoeylein14

Nein, für diese eine gefährliche Fahrlässigkeit kann man keine Kündigung aussprechen. Das geht nur, wenn es wiederholt geschieht. Übrigens muss man unbedingt vorher abmahnen. Die vergessene Herdplatte würde ich abmahnen, denn beim Wiederholungsfall ist das ein tragfähiges Argument.

Der Hausfrieden wird z.B. bei übermäßigem Lärm, Zänkerei, Beleidigungen oder Übergriffe gegen Mitmieter oder Vermieter. nachhaltig gestört

da sie sich aber alles andere als gut in die WG einfügt

Das liegt wohl daran, dass ihr keine wirkliche WG seid. Es ist einfach nur eine Wohnung, in der außer deinem Freund und dir noch eine dritte, fremde Person wohnt. Dein Freund und du seid aber keine Mitbewohner, sondern ein Paar - und ihr erwartet, dass die Mitbewohnerin sich in eure Gewohnheiten einfügt. Ist doch klar, dass in so einer Konstellation jede zusätzliche außenstehende Person als Eindringling empfunden wird. Was ich sagen möchte: Es kann passieren, dass ihr auch mit künftigen Mitbewohnern die gleichen Probleme haben werdet.

würde ich sie gerne schneller als mit 3 Monaten Wartezeit nach Kündigung loswerden.

Was macht sie denn so Schlimmes, dass du dich keine drei Monate zusammenreißen kannst? Den Herd anlassen - klar, ist ägerlich, kann aber jedem mal passieren. Würdest du deinen Freund auch vor die Tür setzen, wenn ihm das mal passiert?

Bedenke doch mal, dass die 3 Monate dazu gedacht sind, dass eure Mitbewohnerin genug Zeit hat ein neues Zimmer zu finden und ihr einen neuen Mitbewohner. Soviel Fairness muss sein, finde ich.

Vielen Dank für deine Mühe und Gedanken aber es liegt nicht an mir und meinem Freund, wir wohnen seit langem immer wieder mit Mitbewohnern und hatten noch nie Probleme. Ich erwarte nicht, dass sich jemand an unsere Gewohnheiten anpasst, aber ich möchte nicht als Putzfrau benutzt werden und finde, dass man seinen Geschirr selbst wegräumen kann und den eigenen Dreck selbst beseitigt, geschweige denn Türen absperren, Heizungen und das wichtigste den Herd ausschalten, kann bevor man das Haus verlässt etc .. Ausserdem hat sie zwei mal die Mieter verspätet bezahlt, ist dies möglicherweise ein Grund fristlos zu kündigen?

Das Problem ist aber vor allem, das sie unglaublich unfreundlich ist und ich mich so in meinen eigenen 4 Wänden nicht mehr wohlfühle.

@Zoeylein14

Wieviel verspätet kam denn die Miete?

Die Mitbewohnerin hat einen sehr einfachen Vertrag in dem eine 3 monatige Kündigungsfrist festgelegt ist, da sie sich aber alles andere als gut in die WG einfügt würde ich sie gerne schneller als mit 3 Monaten Wartezeit nach Kündigung loswerden.
  1. Die kürzeste normale Kündigungsfrist beträgt nun mal drei Monate.

  2. Bedarf es schon eines wichtigen Grundes um einem Mieter zu kündigen.

Ich hab gehört Eigentümer haben als Mitbewohner in der eigenen Wohnung mehr Rechte? Stimmt das?

Nein, stimmt nicht.

weisst du wann der Hausfrieden nachhaltig gestört ist? Reicht zum Beispiel, dass sie die Herdplatte einmal vergessen hat auszumachen und das Haus verlassen hat?

Kein ausreichender Grund.

Gründe wären z.B. ständig verspätete Mietzahlung, wenn nach Abmahnung weiterhin verspätet Miete gezahlt wird.

Anhaltende Störung des Hausfriedens.

Androhung von Gewalt

usw.

MfG

Johnny