Ist Drogenkonsum beim Untermieter Grund für fristlose Kündigung?
Ich mal wieder: Bin Hauptmieter einer WG und habe 2 vorbestrafte Mitbwohner (beide Bewährung). Beide konsumieren in mein er Wohnung Haschisch und andere Substanzen (sie geben es sogar zu). Ich habe daraufhin das Gespräch gesucht und mitgeteilt dass ich soetwas in der Wohnung nicht dulde. Desweiteren ist ihr Verhalten nicht tragbar: laute Musik, kein Putzen, verdrecken der Räumlichkeiten (gemeinsames Wohnzimmer), Beleidigung (leider bereits eine Woche her). Fristgerecht zum 30.06. bereits gekündigt, kann ich sie fristlos und somit früher rauskriegen? Meine Nerven liegen mittlerweile blank :(
6 Antworten

Ja wenn sie grad wieder am kiffen sind, polizei anrufen, die müssten sie dann ja wegen Besitz von Drogen erstmal mit zur Dienststelle nehmen.

Gibts denn so eine Grenze auch dann wenn man auf Bewährung draußen ist und regelmäßig zur Urinprobe gehen darf (wo man natürlich ne Packung Fremdurin in der Tasche hat >.<) ?

Ja, ich denke, dass Drogenkonsum bei Untermiete eine hinreichende Begründung zur fristlosen Kündigung ist, denn da ist das Vertrauensverhältnis doch massiv gestört. Wichtig ist natürlich, dass du Zeugen für das "Geständnis" hast.
Allerdings ist die Frage, ob die dann auch wirklich ausziehen, und eine Räumungsklage kann sich hinziehen.
LG
Wieselchen

Mein Freund saß neben mir als einer der beiden mir das ins Gesicht sagte. Ich würde halt gern wissen ob ich auch im Recht bin wenn ich fristlos kündige, sprich ob eine fristlose Kündigung auch durchkommen würde. Aber danke schonmal an alle für die Antworten :)

ja klar, du mußt selbstverständlich nicht dulden, daß Straftaten in deiner Wohnung ausgeübt werden! Und wenn die sich auch noch so verhalten, daß das ein Zusammenwohnen nicht funktioniert, dann kündige denen einfach. Und was den Drogenkonsum angeht, brings vielleicht noch zur Anzeige, dann bist du aus dem Schneider, wenn man später mal etwas in deiner Wohnung finden sollte.

was jeder einzeln privat unternimmt ist jedem sein recht, wegen drogenbesitzes anzeigen kannst du sie, aber jedoch nicht erwarten dass sie deswegen früher raus kommen... dazu müssten sie schon ein härteres strafdelikt begehen- dann auch nur mit zustimmung des gerichtes denke ich mal dass die wohnung vorzeitig aufzulösen wäre, die untermieter haben sowieso ein recht darauf ihre sachen fristgerecht mitnehmen zu können, bis dies erledigt ist ist der normale kündigungstermin sicherlich schon da- oder sollen sie erst in einem jahr wieder kommen dürfen, während sie ihre strafe abgesessen haben?

Ich habe bereits Nachmieter und möchte mit den beiden einfach GAR NICHTS mehr zu tun haben. Und man glaubt 5 Wochen sind nix, aber unter diesen Umständen ist das ewig lang.

ich würde sagen ja, das ist doch kein zustand! raus mit denen!
Naja das kommt darauf an. Sofern es die Grenze für Eigenbedarf nicht übersteigt, dürfte da nicht viel passieren...