Mitarbeiter stempelt aus Gefälligkeit an der Stechuhr

17 Antworten

Jetzt können sich die Geister streiten.

Die Arbeit ist getan! Nun ist es 18,00 Uhr!

Feierabend!

20 Personen stehen vor der Stechuhr und warten bis sie dran sind.

Einer übernimmt aus Gefälligkeit die Mission und stempelt für seine Gruppe (5 Personen) aus, die noch alle auf dem Betriebsgelände sind.

Keiner will nur einen Cent Vorteil herausschinden. Damit ist der Fall Betrug schon mal aus der Welt!

Wem Stört es jetzt ob die Karte von jemanden Fremden oder vom Eigentümer selbst durchgezogen wurde? Die Ausstempelzeit (Zeiterfassung) wurde nicht manipuliert.

Soll jetzt in diesem Fall eine Urkundenfälschung stattfinden wenn kein Schädiger da ist?

Wer hat sich Strafbar gemacht? Der Vorarbeiter, der für seine Kollegen stempelt? Oder der dem Vorarbeiter für das Stempeln die Karte gegeben hat?
Ich wiederhole - Es ist Feierabend und es wird nur aus Gefälligkeit ohne jemanden schädigen zu wollen an der Stechuhr die Beendigung der Schicht zu bestätigt.

Egal, das Läuft dann halt schnell mal unter Verdachtskündigung.

Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 08.11.2007 (4 Sa 996/06) Manipulation der Stechuhr berechtigt zur fristlosen Kündigung (keine Abmahnung erforderlich); ebenso Bundesarbeitsgericht 2 AZ R 39/05

Es ist Betrug, aber keine Urkundenfälschung.

siehe § 267 StGB:

Urkundenfälschung (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Der Mitarbeiter stellt keine unechte Urkunde her, noch verfälscht er eine echte Urkunde, weil der technische Vorgang identisch ist - egal, wer die Karte in die Stechuhr reinschiebt. Es ist eine - straflose - schriftliche Lüge.

Das heißt aber nicht das es nicht Arbeitsrechtlich Konsequenzen nach sich ziehen kann, einschließlich einer fristlosen Kündigung

das ist betrug, und urkundenfälschung in einem. 263/264 StGB. hat in der regel eine sofortige kündigung zu folge. fristlos. anschließend einen job zu finden halte ich für schwierig. grus akademikus

DH

Das wäre Betrug und Urkundenfälschung, was eine fristlose Kündigung für den Mitarbeiter im Regelfall zur Folge hat. Auch diejenigen die einen anderen Mitarbeiter beauftragen, mit deren Stechkarte zu stempeln, tragen das Risiko der fristlosen Kündigung. Die Stechkarte dient schliesslich als Beweis über Anwesenheit und Abwesenheit . Dient am Ende zur Lohnerfassung über die geleisteten Arbeitsstunden. Geht einer z. B. mittags um 13.00 Uhr, während dessen Arbeitszeit bis 17.00 Uhr geht und lässt von einem Arbeitskollegen um 17.00 Uhr abstempeln, dann hat der den Betrieb um 4 Stunden betrogen. Das wird kein Arbeitgeber hinnehmen.