mit dope in der tasche erwischt ?

3 Antworten

wird vermutlich fallen gelassen, allerdings bleibt es nun in eurer Akte vermerkt. Heißt: Bei zukünftigen Kontrolle werden Sie auf solche dinge mehr achten.

Naja, der Besitz von geringen Mengen Cannabis zum Eigenbedarf wird i.d.R. nicht strafrechtlich verfolgt und das Verfahren wird eingestellt. Ihr müsst aber im schlimmsten Falle damit rechnen, dass eine Meldung an die Führerscheinstelle erfolgt und ihr vor Erteilung einer Fahrerlaubnis zur MPU aufgefordert werdet.

Da es keine große menge an Cannabis bzw. Joints war sondern ein einzelner wird sehr wahrscheinlich die Anzeige fallen gelassen. Da er auch nicht Vorbestraft ist würde ich sogar zu 100℅ sagen das er nur ein eintrag in sein Führungszeugnisses bekommt. Sollte aber irgentwann später wieder ein Joint bzw Cannabis bei ihm gefunden werden würde ich mit einer Geldstrafe rechnen.
LG