Mit Änderung der Arbeitszeit nicht einverstanden
Hallo.
Mein Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat eine neue Betriebsvereinbarung bzgl. der Arbeitszeit abgeschlossen.
z.Zt. arbeiten wir 2 Tage in der Woche von 10-20 Uhr, 2 Tage von 10-19 Uhr und jeden Samstag im Wechsel 10-18 / 10-20 Uhr, 1 freier Tag innerhalb der Woche.
Jetzt soll wie folgt geändert werden: 1. Woche 5 Tage 10-19 Uhr - 1 freier Tag innerhalb der Woche 2. Woche 5 Tage 11-20 Uhr - 1 freier Tag innerhalb der Woche 3. Woche wie 1. Woche usw.
Die Ladenöffnungszeiten haben sich nicht geändert, aber so ist es für den Arbeitgeber besser zu händeln.
Was ist, wenn ich meine "alten" Arbeitszeiten behalten möchte? Muss ich den Änderungen zustimmen? Da es einer Änderung meines Arbeitsvertrages bedarf, muss ich diese Änderung unterschreiben? Wie geht es weiter, wenn ich die Änderung nicht unterschreibe und der Arbeitgeber auf dem neuen Arbeitszeitmodell besteht.
(im Übrigen wollen viele Mitarbeiter diese Änderung nicht)
Bin gespannt auf eure Antworten.
5 Antworten
Du solltest zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen.
Es gibt einige Möglichkeiten, Betriebsvereinbarungen zu kippen. So z. B. wenn es einen Tarifvertrag gibt, der keine Betriebsvereinbarungen zuläßt, oder die Vereinbarung gegen die Tarifüblichkeit des § 77 Abs. 3 BetrVG verstoßen.
Oweh,
mit deiner Argumentation hätte es nie so etwas wie eine Arbeiterbewegung oder gar Gewerkschaften gegeben. Rechte werden einem nicht geschenkt, sie müssen erstritten werden.
Du musst den neuen Zeiten nicht zustimmen - du kannst gehen - oder wirst "gegangen".
Wenn der Betriebsrat, falls vorhanden, zugestimmt hat, ist die Sache abgesegnet. Ohne geht sowas auch.
Wenn der BR zugestimmt hat, dann kannst du nichts machen, wenn du den Job behalten willst.
Gemeinsam ist man stark, also wert euch dagegen. Er kann euch ja nicht alle entlassen.
Warum nicht?
Wie soll das jemand hier beantworten, ohne Deinen Arbeitsvertrag zu kennen?
Arbeitszeiten sind vertraglich festgelegt, sonst hätte ich nicht geschrieben, dass dieser geändert werden muss. Denke das genügt als Angabe um eine qualifizierte Antwort geben zu können ohne den Arbeitsvertrag im Detail zu kennen
Nein, genügt es nicht, weil hier weder jemand weiß, was im Vertrag zur Änderung steht noch ob es irgendwelche tariflichen Vereinbarungen etc. zu beachten gibt...
wer heute mit so etwas kommt, der ist ganz schnell weg vom Fenster - man ist im Übrigen bereits dabei Tarifverträge auszuhebeln, in dem man Mitarbeiter kündigt und sie über Zeitarbeitsfirmen zum halben Gehalt wieder reinholt. So geschehen bei der Deutschen Bank mit ihrem Tochterunternehmen Bankpower und vielen anderen mehr.