Darf der Arbeitgeber ständig die Arbeitszeit ändern?

10 Antworten

Wenn du im Vertrag flexible Arbeitszeiten hast, kannst du nicht viel machen. Er muss dir den neuen Arbeitsplan spätestens zwei Wochen vorher geben (bei mir in der Schweiz ist das so)

bitmap  18.11.2010, 13:17

''Er muss dir den neuen Arbeitsplan spätestens zwei Wochen vorher geben (bei mir in der Schweiz ist das so)''

  • In Deutschland ist es nicht so.

im vertrag steht nur 40 stunden, bekommen habe ich dann immer einen Plan wo alle MA drauf stehen wie sie kommen sollen.Mündlich hatte ich im April vereinbart das bei mir wegen Schulanfang ich Donnerstag nachmittag nicht mehr komme und demzufolge weniger Geld bekomme. und nun soll wieder alles neu werden

bitmap  18.11.2010, 13:57

''und nun soll wieder alles neu werden''

  • Kannst du das mal bitte verkonkretisieren? Wenn ihr einvernehmlich vereinbart habt, dass du am Donnerstag nicht arbeitest, dann kann das nicht einfach so verändert werden.

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karina0408 
Fragesteller
 18.11.2010, 14:03
@bitmap

so richtig? Ich hatte im April angefragt das ich Donnerstag nachmittags nicht mehr kommen könnte, da ich keine Oma fürs Kind nach der Schule habe. Dies wurde akzeptiert aber nur mündlich, dann wurde gesagt das sich trotz das eine neue kommt , sich an unseren bestehenden Zeiten nichts ändert. und nun soll doch wieder alles anders werden (bin beim Zahnarzt). Leider wurde nichts mit <unterschrift besiegelt sondern nur mündlich. Den "alten" Plan habe ich ausgedruckt bekommen. Aber auch ohne Unterschrift. Nun würde ich gern wissen ob ich mich drauf berufen kann oder ich die neuen Zeiten nehmen muß

so pauschal lässt sich das nicht sagen - in deutschland herrscht vertragsfreiheit. was also steht in deinem arbeitsvertrag genau drin ? gibt es betriebsvereinbarung diesbezgl. ? (Beim Betriebsrat erfragen).

Generell gilt das Direktionsrecht des AG.

karina0408 
Fragesteller
 18.11.2010, 13:54

habe leider keinen Betriebsrat

Das ist ein Teilzeitjob.Eine Regelung über die Arbeitszeit widrd sicher im Arbeitsvertrag stehen..Wie frei vereinbart,oder ähnlich.Wird sicher auch im Vorstellgespräch erörtert worden sein.

kommt drauf an.

  1. was im arbeitsvertrag steht

  2. was für arbeit du verrichtest

  3. was die betriebsvereinbarung vom betriebsrat aussagt, wenn so etwas überhaupt existiert.