Mit 0.2 G Gras auf nem Kinderspielplatz erwischt?
Mohoin leute,
und zwar zerbreche ich mir grade die ganze Zeit den Kopf..
ich wurde heute während des Rauchens eines ,, Joints " auf dem Spielplatz erwischt. In dem Joint befanden sich ca 0.2 G ( Tabak + Marihuana - Mische ).. Während ich die Augen schloss, um die Sonne zu genießen, kamen 2 Beamte im Zivil auf mich zu, zeigten mir die Dienstmarke und baten mich meinen Joint auszumachen, welchen sie dann letztendlich in einer normalen Baggea als Beweismittel beschlagnahmten. Nach einer Körperkontrolle, wurden 2 weitere leere Baggeas, mit einem kleinen Grasstängel in einem der beiden Bagges gefunden. So... Ich hab keine Vorstrafen, bzw bin das erste mal bei der Polizei mit diesen kleinen Vorfall aufgefallen.. Einer der Beamten meinte, das sie es unterlassen würden, es der Führerscheinstelle zu melden, jedoch die Jointreste mit meinen Personalien weiterleiten würde..
**Erfahre ich nun über einen Brief, ob mein Verfahren eingestellt wird ?
Sollte ich bei einer Vorladung lieber hingehen, oder einfach garnicht drauf reagieren und auch nicht erscheinen ? ** Ich hab den Beamten erzählt, dass ich den ,, Joint " zur probe von einem Mann bekommen habe.. und naja,, das kam wohl schon desöfteren vor... - so der Beamte.
was kommt noch weiteres auf mich zu ?
- ich bin 17, und habe in 2 Tagen meine Praxisprüfung *
3 Antworten
**Erfahre ich nun über einen Brief, ob mein Verfahren eingestellt wird ?
Jup, das erfährst Du dann wohl. Das kann allerdings noch ein Weilchen dauern, von heute auf morgen passiert da eh nix. Du kannst also ganz in Ruhe in zwei Tagen Deine Prüfung antreten (und hoffentlich bestehen – toi toi toi dafür!).
Ein einzelner Joint mit 0,2g ist sowas von geringe Menge, geringer gehts eigentlich kaum noch. Da wird höchstwahrscheinlich kein Staatsanwalt in Deutschland Anklage erheben.
Dankeschön für deine Antwort :) - dann bin ich ja mal erstmal beruhigt ^^ - die Prüfung wird denk ich mal dann recht gut verlaufen... :)
Hallo,
Also du bekommst von der Staatsanwaltschaft per Post bescheid, wenn das Verfahren eingestellt wird.
Da du noch unter 18 bist .
Werden deine Eltern und das Jugendamt davon in Kenntnis gesetzt.
Zur vorladung solltest du besser gehen, da hast du die Chance die ganze Wahrheit zu erzählen- das wirkt sich strafmildernd aus
Liebe Grüße,
Spectre007
Denke da wird nichts weiter passieren. Vorladung schon gar nicht.