Minusstunden zum Rentenbeginn

2 Antworten

Die Frage ist, ob der Arbeitgeber dein Stundenzahl überhaupt einseitig einschränken durfte.

Wenn du z.B. einen Arbeitsvertrag über 30 Wochenstunden hast, muss er dich auch diese 30 Stunden beschäftigen. Wie er das macht, ist seine Sache. Wenn nicht genug Arbeit da ist, muss er trotzdem zahlen.

Du solltest dich mit deiner zuständigen Gewerkschaft darüber unterhalten

Silvercomo 
Fragesteller
 14.01.2015, 18:38

Da müsste ich erst mal Gewerkschaftsmitglied sein. Mein Arbeitsvertrag sieht 38,5 Wochenstunden vor

Der Arbeitgeber fordert diese von dir erstattet?

Silvercomo 
Fragesteller
 14.01.2015, 18:34

Arbeitgeber fordert noch nichts .Ich wollte mich nur mal schlau machen