Datenschutz, Verstoß gegen das Bankgeheimnis beim Jugendamt?

4 Antworten

Du bist dem Sohn unterhaltspflichtig, die Höhe richtet sich nach deinem "unterhaltsrelevanten Einkommen" (UE).

Bei der Ermittlung des UE werden nicht alle Kredite berücksichtigt. 

Deshalb muss festgestellt werden, ob der von dir zur Anrechnung gebrachte Kredit ein berücksichtigungsfähiger ist oder nicht... - das geht aus dem Kontoauszug vermutlich nicht hervor...

Du könntest den Vertrag sicher kopieren und nicht relevante Angaben schwärzen...

Es geht weder um Unterhaltspflichten oder ähnlichem. Es geht nur um den Datenschutz und um das Bankengeheimnis. 

dann gib' die Verträge halt nicht raus. Das Jugendamt wird dann diese Zahlungen nicht anerkennen und Deine Kosten anders (zu Deinem Nachteil) berechnen.

Wer sich vor Zahlungen drücken will, kann auch "fremde" Darlehen abbezahlen und sich das Geld vom eigentlichen Schuldner bar zurückholen. Klingt kompliziert, ist aber alles schon vorgekommen. Also krieg dich wieder ein, niemand hat es auf dich abgesehen.

Oft genügt auch ein Schreiben der Bank, dass die Ratenzahlungen sich auf deinen eigenen Kredit beziehen - aber grundsätzlich hört die Privatsphäre bei Ämtern eben auf!

Ich will mich vor nichts drücken und ich muss mich nicht einkriegen! Es geht um Regeln, die auch Ämter einhalten müssen! Ich will lediglich Wissen, wie die rechtliche Lage diesbezüglich ist. 

hi,
ich kann mir vorstellen, daß die wissen wollen, für was diese kreditverträge bzw. die summe daraus verwendet wurden. 

es ist schon erstaunlich, wie weit man da die hosen runterlassen muß..

wenn du aber der ansicht bist, daß der verwendungszweck privatsache ist, solltest du dir rechtlichen rat einholen und erstmal begründet einspruch einlegen.