Arbeitgeber erpresst mich?
Guten Tag, ich hab ein Problem, ich absolviere eine Ausbildung und bin jetzt im 3ten Lehrjahr ich hab im 2ten Lehrjahr öfter mal die Schule geschwänzt das letzte mal war vor 3Monaten(wurde gemobbt deswegen). So mir wurde dem entsprechend Urlaub und bisschen Geld abgezogen, so und jetzt hat er mir einfach so 250€ abgezogen (ohne Grund) als ich ihn drauf angesprochen habe sagte er mir einfach sei damit zufrieden oder ich werde dich fristlos kündigen, natürlich hab ich auf das Geld verzichtet weil ich hab nur noch paar Monate vor mir und er hat mir gesagt wenn ich noch einmal bei der Arbeit krank bin wird es von meinen freien Tagen abgezogen (trotz Krankmeldung) Ich hab zwar keine Abmahnung aber er kann mich fristlos kündigen wegen der Sache mit der Schule.
Meine frage kann er mich immer noch kündigen wegen der Sache mit der Schule obwohl das jetzt schon 3 Monate her ist?Und ja ich hab meine Fehler eingesehen bitte nur hilfreiche antworten.
Danke
11 Antworten
Meine frage kann er mich immer noch kündigen wegen der Sache mit der Schule
Nein, kann er nicht.
Kündigungen im Auszubildendenverhältnis sind nach der Probezeit sehr schwierig. Um einen Azubi kündigen zu können, muss schon einiges passieren und dem AG kann unter keinen Umständen eine weitere Zusammenarbeit zugemutet werden.
Davon mal abgesehen, dass der AG Dir wegen "Schulschwänzen" eine Abmahnung hätte geben können aber bestimmt weder Urlaubs- noch Geldabzug, geschweige denn beides, wäre auch diese eine Abmahnung noch kein Grund zur Kündigung.
Außerdem hast Du nicht mehr lange bis zum Ausbildungsende. Kündigungen eines Azubis, die sowieso nicht einfach sind, werden immer schwieriger, je näher die Abschlußprüfung rückt.
Davon mal abgesehen ist ein Vorfall, den der AG schon seit Monaten kennt, keine Grundlage zur fristlosen Kündigung. Es kommt ja noch dazu, dass er Dich ja schon (unzulässig) "bestraft" hat.
Selbst in "normalen" Arbeitsverhältnissen muss ein AG nach § 626 BGB innerhalb von zwei Wochen, nachdem er Kenntnis des "Kündigungsgrundes" hat kündigen, ansonsten ist das nicht möglich.
Du kannst jetzt nicht für die Vergangenheit fristlos gekündigt werden.
Für eine verhaltensbedingte Kündigung hätte der AG Dich zumindest nicht nur einmal abmahnen (das ist im "normalen" Arbeitsverhältnis anders, dort reicht eine Abmahnung oft) und zur Besserung auffordern müssen.
Für eine fristlose Kündigung kann der AG sich auch nicht Zeit bis zum "St. Nimmerleinstag" lassen. Er muss ja nachweisen können, dass eine weitere Beschäftigung für ihn nicht mehr zumutbar ist und das ist, nachdem er vom letzten Vorfall schon drei Monate weiß, bestimmt nicht der Fall.
Wenn der Arbeitgeber sagt das ich 15tage unentschuldigt war?
Dann wird der AG gefragt werden, warum er nicht früher reagiert hat. Wie gesagt, je näher das Ausbildungsende, desto schwerer die Kündigung.
Sollte er Dich trotzdem kündigen (wollen), reich sofort Klage ein. Wende Dich außerdem an die zuständige Kammer (z.B. IHK) und berichte über die "Strafmaßnahmen", die der AG schon getätigt hat.
Du kannst Dich auch an die zuständige Gewerkschaft wenden.
Danke fürs Sternchen
Du könntest den Vorfall bei der IHK melden wirst aber auch damit rechnen müssen, dass die letzten Monate deiner Ausbildung nicht angenehm werden. Ich würde es an deiner Stelle melden trotz der Konsequenzen.
habe unten geantwortet :-D
Also ganz kurz: er darf die auf Grund von Schwänzen keinen Urlaub und auch kein Geld abziehen. Auch kann er dir nicht wegen einer Sache kündigen die länger als 2 Wochen her ist. Wende dich in deinem Fall am besten an die Zuständige Kammer (IHK, HK oder so).
Du hast das letzte Mal im 2. Lehrjahr geschwänzt, das war vor 3 Monaten. Wir haben November, also hast du auch im 3. Lehrjahr geschwänzt, so viel zu deiner Rechnerei.
Was stört, dass hier ist deine Version, wie ist die Version deines AG. 15 Tage geschwänzt ist eine ordentliche Hausnummer, normalerweise hätte er dir kündigen können.
Für die alten Vorgänge kann er dich heute nicht mehr kündigen, was aktuell vorgefallen ist verrätst du nicht.
Aktuell ist nix mehr vorgefallen, danke für deine Antwort
und offenbar kannst du nicht rechnen ^^
Viele Ausbildungen beginnen im August, nur mal dazu.
Besteht die Möglichkeit, das dir nicht bewusst ist das es nicht so läuft wie es laufen sollte. Hast du in der letzten Zeit häufiger Ist Krankmeldungen.
Man merkt einfach das du mir eine reindrücken willst, es hat seine Gründe wieso ich geschwänzt hab du hast keine Ahnung!
Sicher, weshalb sollte ich dir einen Reindrücken. Es gibt keine Gründe für das Schwänzen, gäbe es die hätte es sich im Anschluss geklärt und dein Chef wäre nicht sauer.
Was du meinst ist einfach nur ein bequeme Ausrede.
Haha, ich muss mich vor dir nicht rechtfertigen.
Das verlangt auch keiner.
Vielen dank für die Antwort, ganz ehrlich ich hab in meiner Ausbildungszeit glaub 15tage unentschuldigt bei der Schule der letzte unentschuldigte Tag war vor Monaten, ich sag jetzt mal wenn es schlimmstenfalls zum Arbeitsgericht kommt werde ich dann gekündigt oder nicht. Wenn der Arbeitgeber sagt das ich 15tage unentschuldigt war?