Mini- und Midijob - 2x Urlaub ist nicht drin?

2 Antworten

Das hätte Dein AG wohl gerne. Dir stehen bei jedem AG in jedem Job Deine vier Wochen Mindesturlaub zu. Das kann sich der AG des Minijobs nicht raussuchen. Er sollte sich mal das Bundesurlaubsgesetz ansehen.

Wenn das wirklich stimmen würde, hätten viele AN die neben ihrem Hauptjob noch eine Nebentätigkeit ausüben nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub und somit auch nicht die nötige Erholungsphase.

Erholungsurlaub

Auch im Rahmen eines Minijobs hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 Bundesurlaubsgesetz - BUrlG). Da das Bundesurlaubsgesetz jedoch von 6 Werktagen (Montag bis Samstag) ausgeht, muss der Urlaub auf die entsprechend vereinbarten Werktage umgerechnet werden. Dabei ist ausschließlich relevant, wie viele Werktage der Arbeitnehmer pro Woche arbeitet und nicht wie viele Stunden er an den Werktagen leistet.

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/node.html