Minderjähriger (17) als Füßgänger Cannabisberauscht erwischt , Folgen für den Führerschein?

4 Antworten

natürlich kannst du belangt werden wenn du drogen nimmst. das sowas geprüft wird vor dem führerschein ist doch eine vernünftige regelung.

du kannst in holland auch nicht  alkohol trinken und dann in deutschland fahren bevor alles abgebaut ist

LiveForMyDeath  25.06.2015, 16:51

Er ist ja nicht gefahren. Er war als Fußgänger unterwegs. Man begeht keine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 StVG oder Straftat nach § 315c/316 StGB, wenn man als Fußgänger bekifft/betrunken ist, somit sind Sanktionen nach dem Verkehrsrecht fragwürdig (oder wurdest du als Betrunkener Fußgänger schonmal angehalten mit dem Hinweis, dass dies der Führerscheinstelle gemeldet wird?).

Sollte ich mich irren, lasse ich mich gerne eines besseren belehren, aber das klingt nach Kollegen, die keine Ahnung haben, oder etwas dazudichten. Was droht bzw. drohen könnte, ist eine Anzeige nach dem BtMG wegen Besitz.

imxtyga 
Fragesteller
 25.06.2015, 16:56
@LiveForMyDeath

Genau , ich war als Füßgänger unterwegs. Vielleicht weil ich noch nicht volljährig bin , aber ich verstehe eben nicht weshalb ich überhaupt irgendeinen Drogentest machen muss , wenn ich nichtmal am Steuer erwischt wurde. Ich hoffe die Dame hat das nur so daher gelabbert.

LiveForMyDeath  25.06.2015, 16:57
@imxtyga

Der Drogentest wäre noch normal, da du trotzdem eine Straftat nach dem BtMG erfüllt haben könntest.

imxtyga 
Fragesteller
 25.06.2015, 17:07
@LiveForMyDeath

Aber was rechtfertig denn in Frage zu stellen , dass ich aufgrund dessen fahruntüchtig bin , wenn ich eben als Fußgänger und nicht als Führer eines PKWs erwischt wurde. Demnach müssten Betrunkene Füßgänger , die in die Ausnüchterungszelle gesteckt werden ebenfalls nach dieser Sorte belangt werden. Der Knackpunkt ist mein Alter , der Grund wohl der Konsum. Aber was wenn ich 18 bin? Ab da ist mir das konsumieren erlaubt, meinem Kumpel wurde nicht damit gedroht, er wurde mit mir erwischt. (18)

ginatilan  26.06.2015, 10:58
@LiveForMyDeath

Sollte ich mich irren, lasse ich mich gerne eines besseren belehren

dann lese meine Antwort

oder wurdest du als Betrunkener Fußgänger schonmal angehalten mit dem Hinweis, dass dies der Führerscheinstelle gemeldet wird?).

das kann jederzeit passieren wenn du öfters aufgefallen bist, siehe §13 FeV

imxtyga 
Fragesteller
 25.06.2015, 16:52

Ich habe bereits den Führerschein. Ich habe überhaupt nicht erwähnt , dass ich jemals fahren würde wenn nicht alles abgebaut ist. Aber danke das du überhaupt nicht auf meine Frage eingegangen bist.

Ololiuqui  25.06.2015, 17:39

tja, das ist unser deutsches Rechtssystem. Da brauchst du nicht nach einem Sinn suchen.

Okay. Ich frage mich gerade, wieso das der Führerscheinstelle gemeldet werden soll. Wenn man sturzbetrunken durch die Straßen läuft, wird dies ja auch nicht der Führerscheinstelle gemeldet. Entweder hat die Polizistin keine Ahnung, oder sie macht sich die Welt, wie sie ihr gefällt.

Wenn du im Ausland konsumierst, gelten für dich die Gesetze des Auslandes. Wenn du allerdings im Ausland konsumierst und dann bekifft in Deutschland rumfährst, dann hast du ein Problem (§ 316 StGB).

Wird Zeit, dass das Zeug endlich mal legalisiert wird, dann haben wir so einen Unsinn nicht mehr.

Kann dir auch raten, dich an einen fachkundigen Juristen zu wenden. Der wird dir deutlich mehr sagen können, als es der Großteil der Leute hier kann.

martinzuhause  25.06.2015, 16:50

"Wenn man sturzbetrunken durch die Straßen läuft, wird dies ja auch nicht der Führerscheinstelle gemeldet."

auch das kann gemeldet werden. wie auch das fahren mit dem rad unter alkoholeinfluss.

man muss das zeug nicht legalisieren nur weil einige das wollen. die mehrheit will es ja anscheinend nicht

imxtyga 
Fragesteller
 25.06.2015, 16:51

Um Gotteswillen , ich würde niemals berauscht fahren. Ich weiß halt nicht was passiert wenn ich mir heute einen rauche und dann in 2 Monaten festgestellt wird das ich vor 2 Monaten gekifft habe.

LiveForMyDeath  25.06.2015, 16:52
@imxtyga

Eine Meldung hätte keinen Sinn. Wieso auch? Es ist allgegenwärtig. Und es erfüllt keinen verkehrsrechtlichen Tatbestand.

Das Fahren mit dem Fahrrad kann übrigens den § 316 StGB erfüllen, nämlich wenn man mehr als 1,6 Promille intus hat, demzufolge sind DANN verkehrsrechtliche Sanktionen angebracht, die sich auch auf den Führerschein beziehen. Aber nur, wenn der Tatbestand erfüllt ist.

imxtyga 
Fragesteller
 25.06.2015, 18:13
@LiveForMyDeath

Was meinst du mit 'eine Meldung hat keinen Sinn?'

Also das es keinen Sinn macht der FSS Nachricht zu geben? Das finde ich auch , habe immerhin kein Fahrzeug geführt , sondern lediglich konsumiert und besessen.

Keine Ahnung was das soll und weshalb ich der Einzige bin , der hier die Arschkarte von insgesamt drei Leuten zieht , aber was soll man machen. Muss ich halt erstmal nichtmehr rauchen.

Ololiuqui  25.06.2015, 17:44

Es ist leider so, dass Personen, die BTM konsumieren generell als nicht verkehrstüchtig eingestuft werden. Das sieht man auch daran, dass selbst Abbauprodukte von Cannabis gemessen werden und es dafür eine Grenze gibt, obwohl diese Stoffe NICHT berauschend sind. Ebenso die Grenze für aktives THC: 1ng. Das ist lächerlich, denn selbst bei 5ng ist man noch nicht beeinträchtigt. Das hat keinen Sinn sondern ist reine Schikane.

brentano83  25.06.2015, 18:11
@Ololiuqui

Vollkommen richtig! Bei Personen die Regelmäßig Konsumieren geht man sogar von aus das die überhaupt nicht dazu geeignet sind ein KFZ zu führen - und das wäre schon gegeben selbst wenn man nur 2-3x die Woche Abends einen Dampft.... Die ganzen Gesetze bzgl Cannabis sind völlig veraltet und nicht mehr Zeitgemäß.

imxtyga 
Fragesteller
 25.06.2015, 18:14
@brentano83

Das Ding ist , dass ich angegeben habe zum aller ersten Mal konsumiert zu haben. Rechtfertigt das schon einen Zweifel?

brentano83  25.06.2015, 18:24
@imxtyga

Allein das du mit BTM erwischt wurdest, berechtigt einen Zweifel...Leider...

LiveForMyDeath  25.06.2015, 20:00
@brentano83

Dazu bräuchte man echt mal ein Gerichtsurteil.

ginatilan  26.06.2015, 11:02

Okay. Ich frage mich gerade, wieso das der Führerscheinstelle gemeldet werden soll.

lese meine Antwort, da steht das Gesetz 

. Entweder hat die Polizistin keine Ahnung

oder DU


Durchaus möglich das du Post von der Führerscheinstelle bekommst, um deine Tauglichkeit zu Prüfen.

Kommt auch noch drauf an was du bei der Polizei ausgesagt hast, wenn du denen Natürlich gesagt hast das du ab und an was Konsumierst, wird das auch so an die FSS weiter gegeben, weshalb erst recht eine Zweiflung zur Eignung ein KFZ zu führen bestände... Das ist halt Deutschalnd... 

Je nachdem was die für einen Test machen, können dir auch Abbauprodukte zum Verhängniss werden! Ich glaub es waren 5ng/ml Blut Abbauprodukte, wenn du diesen Wert erreichst, oder drüber bist, wird der Lappen entzogen und es steht eine MPU an. Findet man Aktive werte, gilt das selbe. Es gibt in sachen THC und Führerschein keine direkten Richtlienen, geschweige den sowas wie beim Alk mit Promille abbau. Es kommt immer auf die Person, den Konsum und den Körper eigenen Stoffwechsel und Fett abbau an... *Abbauprodukte lagern sich im Körperfett...

Im Urin kann es sogar noch länger nachgewiesen werden, kommt auf deinen Konsum an! An Hand von Blutwerten lässt sich in etwa berechnen wieviel du Konsumiert hast (in den vergangenen Tagen). Haarprobe, je 1cm Haarlänge, 1Monat nachweisbar! Hast du also zb 10cm lange haare, ist es bis zu 10Monate rückwirkend nachweisbar! 

Das dein Kollege nicht zu hören bekam mag da dran liegen das jenes Cannabis bei dir gefunden wurde, und nicht bei deinem Kollegen! ;)

Ob da jetzt was passiert kann eigtl keiner genau sagen, am Ende bleibt nur Abwarten und den Konsum einzustellen! Wenn die FSS einen Drogentest verlangt, wird der auch zeimlich kurzfristig sein, damit du eben keine Chance hast noch Sauber aus der Nummer raus zu kommen, solltest du weiterhin Konsumieren.

In Holland gelten für dich Deutsche Gesetze! Solltest du auf Deutschem Boden in eine Kontrolle kommen, ist es egal ob du in Holland Konsumiert hast oder nicht, das einzige was dann eine Rolle Spielt sind die Werte die am Ende raus kommen. Und ja, wenn man dich in Holland wegen was dran bekommt, kannst du in DE dafür belangt werden. (Besitz, Konsum) *Auch in Holland ist es Illegal, ist wird dort einfach nur Tolleriert! Ist ein feiner aber großer Unterschied...

*Und ja, wer zu Besoffen zu Fuß o. mit dem Rad unterwegs ist, bekommt ebenfalls Post von der FSS!

imxtyga 
Fragesteller
 25.06.2015, 18:10

Endlich mal eine umfangreichte Antwort. Naja , wir hatten (waren zu 3.) allesamt eine Anzeige wegen Besitz bekommen. War halt der Einzige der noch nicht volljährig ist.

Ich hatte angegeben , dass ich das erste mal konsumiert habe und wurde auch das erste mal erwischt , fraglich ob das eine Anzweiflung der Fahrtüchtigkeit rechtfertigt, zumal die anderen beiden keine Konsequenzen für den Führerschein bekommen.

brentano83  25.06.2015, 18:23
@imxtyga

Wie bekommt ihr den alle drei eine Anzeige wegen BTM besitz? Das möchte mir jetzt doch mal wer erklären! Belangt werden kann nur jener bei dem auch was gefunden wurde! Wurdet ihr alle drei beim Konsum erwischt? Dann könnte das auslegungssache sein, was aber mehr als Fraglich und auch Lächerlich wäre. Wahrscheinlich bekommen die beiden einfach nur einen Eintrag, wobei auch das Fraglich ist, aber, wie sind in Deutschland, wundern würde es mich nicht...

Ob die anderen beiden keine Post von der FSS bekommen, steht in den Sternen, dies bezüglich ist hier in DE so ziemlich alles möglich!

Beispiel; Ein bekannter wurde vor ewigen Jahren mal mit etwas Cannabis erwischt. Anzeige wurde fallen gelassen da geringe Menge. Zu dieser Zeit war er noch nicht Volljährig und war auch nicht dabei seinen Führerschein zu machen. Ca 1 1/2 Jahre Später, als er sich für den Führerschein anmeldete, bekam er im gleichen zuge Post von der FSS, Zweiflung der eignung ein KFZ zu führen! Und er musste zum Drogentest. Möglich ist hier alles..... Bei Drogenkonsum geht man, wie hier schon erwähnt wurde, generell von einer Zweiflung aus ein KFZ führen zu können - und ja, ist völliger Quatsch ich weiß, aber das sind derzeit leider die Gesetze...

Und für das nächste mal...Keine Angaben gegenüber der Polizei machen, du hast das recht jede aussage zu verweigern! Du bist nicht dazu verpflichtet dabei zu Helfen dich einer Straftat zu überführen! Das ist der Job der Blauen Männer, nicht deiner! Also, das nächste mal Aussage verweigern, nichts unterschreiben, und gut is. Und lass dich nicht weich Klopfen, das sind deine Rechte und darauf kannst und solltest du bestehen! Auch musst du keinen Drogentest bei der Polizei mit machen, das ist Freiwillig! Dazu kann dich keiner zwingen! Und aussagen wie: Dann nehmen wir Blut und rufen einen Richter an, sollen sie machen, sofern der Richter dem ganzen dann zustimmt. Ärtzliche Test für ausfallerscheinung sind ebenfalls Freiwillig, du bist nicht zur Mitwirkung verpflichtet! Und selbst hier gilt wieder, nichts Unterschreiben! Alles ablehnen!

Wenn die Polizei zu einem kommt, und sagt, wir machen jetzt einen Drogentest, und du sagst nichts, stimmst du dem in diesem Moment zu und erst dann haben sie das Recht einen Test zu machen!

ginatilan  26.06.2015, 10:56
@LiveForMyDeath

dass die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des bloßen Besitzes von Cannabis unverhältnismäßig ist.

richtig, es wird ja auch keine Fahrerlaubnis entzogen sondern nur ein äG angeordnet

Hallo

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1). Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert

schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...

es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.

Droht mir die MPU bei aktivem THC Gehalt bzw. Alkohol Gehalt oder auch schon wenn Abbauprodukte festgestellt werden?

es droht dir auf jeden Fall ein äG, eine MPU wird nur angeordnet wenn deine Abbauwerte über 75ng/ml sind, dann wird regelmäßiger Konsum angenommen

Meine frage ist jetzt: Ab wann gilt er als positiv?

wenn deine Abbauwerte über 25ng/ml sind