Minderjährig einen Saal gemietet?

2 Antworten

Der Minderjährige konnte zwar durch seine Unterschrift kein Vertragspartner werden, falls aber durch dieses Handeln irgendein Schaden entstehen sollte, dann könnte der Vermieter eine Schadensersatzforderung auch an seine Eltern richten.

Da ja andere volljährige mit unterschrieben haben, kann der Vermieter sich ja an diese halten.

Japsan 
Fragesteller
 24.02.2019, 17:44

Ist diese minderjährige Person aus dem Mietvertrag und aus der Verantwortung raus?

DerHans  24.02.2019, 17:45
@Japsan

Eine Minderjährige KANN keinen Vertrag schließen. Aber die anderen sind in der Haftung.

Havenari  25.02.2019, 14:04
@DerHans
Eine Minderjährige KANN keinen Vertrag schließen

Ääääh - doch.

Der ist halt, wenn er nicht unter § 110 BGB fällt (was hier eher unwahrscheinlich erscheint), schwebend unwirksam. Das kann aber geheilt werden.

DerHans  25.02.2019, 14:09
@Havenari

Richtig. Er kann keinen rechtlich verbindlichen Vertrag abschließen.