"Migrationsfragebogen" der Agentur für Arbeit (ALG-Antrag) was beachten?
Hallo!
Folgender Sachverhalt: Mein Bruder ist arbeitslos geworden & zeigte mir gestern einige Formulare von der Arbeitsagentur, die diese ihm schickte wg. ALG-Antrag & was er sich für seine neue Stelle erbitten würde von der Arbeitsvermittlung (Entfernung, Branche, Umzugsbereitschaft etc.) ----------> alles soweit klar, aber da war auch ein Fragebogen dabei, der uns stutzig machte.. da geht es um Fragen zum "Migrationshintergrund", also ob man in Deutschland geboren ist oder nicht, ob und wann man einwanderte und ob das als Spätaussiedler geschah oder nicht, ob man als Asylbeweber kam glaube ich auch, aber auf jeden Fall auch, wie die Sprachkenntnisse in Deutsch sind und Ähnliches..
Jetzt die Frage - da steht drauf, dass es freiwillig wäre dies auszufüllen, aber ich denke mal, das sagte ich auch meinem Bruder, werden die im Grunde erwarten dass man es trotzdem ausfüllt, oder was meint ihr?
Und ist es überhaupt legal, ich meine wieso muss man solche Angaben machen? Wir haben "zufällig" auch eine Migrationshintergrund (Jugoslawien, aber die Familie ist schon seit 60 Jahren in Deutschland, mein Bruder & ich sind hier geboren).. und mein Bruder meinte dass viele Arbeitgeber, wenn sie einen "ausländisch" klingenden Namen lesen, von vornerein eine Absage schicken.. habe ich zwar so noch nicht erlebt, aber ich weiß nicht inwieweit das doch zutreffen könnte.
Für was ist dieser Migrationshintergrund-Fragebogen gedacht?
Wäre euch für Hinweise und Ratschläge echt dankbar :) Schönes WE für euch..!
4 Antworten
Keine Angst, der ist harmlos. So soll erfasst werden, ob Ausländer (oder mit ausländischen Wurzeln) besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Da da ja steht "freiwillig", warum soll es nicht legal sein?
Leider stimmt es wirklich, wie eben solche Fragebögen zeigen, dass deutsche Firmen bei ausländisch klingende Namen gleich eine Absage erteilen. Traurig, aber wahr. Deshalb gab es auch Tests mit anonymen Lebensläufe, wo nur Daten über den beruflichen Werdegang vorhanden war und dann keine Benachteiligung vorhanden war, sogar Ausländer häufiger zu Vorstellungsgesprächen eingeladen wurden.
Es auszufüllen hat also keinerlei Nachteile.
Danke für deine sehr kompetente, aussagekräftige & umfassende Antwort :)
Schönes Wochenende..!
Wenn das Ausfüllen frei gestellt ist und Ihr das nicht ausfüllen möchtet, braucht Ihr das auch nicht. Es wird keinen Einfluss auf die Berechnung der Leistungen haben.
Das hat aber null etwas mit der Entscheidung von Arbeitgebern zu tun.
Danke!
Schönes Wochenende auch für dich!
da steht doch freiwillig. Also muss man es nicht ausfüllen und es wird auch nicht negativ ausgelegt wenn man es nicht ausfüllt. Wer dein Bruder ist, das wissen die doch eh, also ist es kein Geheimnis. Solche Bögen dienen normalerweise nur der Statistik. Also nicht ausfüllen, wenn er nicht will....
Es gibtz schon spezielle Töpfe und Möglichkeiten für Leute mit Migrationshintergrund aus denen z.B. Sprachkurse etc. bezahlt werden um die Leute besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren... ist bei Deinem Bruder nicht notwendig .. also soll er den Bogen einfach nicht ausfüllen ...
Vielen Dank dafür :)
Nee, also einen Sprachkurs braucht er wirklich nicht! Er spricht sowohl grammatikalisch & als auch vom Wortlaut her besser deutsch als mancher ohne Migrationshintergrund!
Wobei bei uns zuhause auch zu 99 Prozent nur deutsch gesprochen wurde.
Stimmt auch wieder.. sein Name, Adresse, Geburtsdatum & mehr standen da oben sogar drauf. Und eine Bestätigung, die sein bisheriger Arbeitgeber ausfüllen muss war auch noch dabei, da wurde die Firma mit Namen & Ansprechpartner aufgeführt.
Danke für den Kommentar & 'nen schönes Wochenende :)