ALG I - ab dem Datum der persönlichen Meldung?

4 Antworten

Eine der Grundvoraussetzungen für den Bezug von AlgI ist die persönliche Arbeitslosmeldung. Diese sollte spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen , damit man keine Einbußen hat. Arbeitsuchend kann man sich auch tel.melden , das ersetzt aber nicht die Arbeitslosmeldung. Man bekommt für die persönliche Arbeitslosmeldung auch keine Einladung,  also denke ich Dein Gespräch war in der Arbeitsvermittlung- dort hat man aber nichts mit dem Leistungsbezug zu tun. Ich denke da gibt es nichts dran zu rütteln. Auf die dringend erforderliche persönliche Meldung wird bei der Arbeitsuchendmeldung aber auch hingewiesen.

Nicht, soweit ich weiß. Leistungsanspruch kann nur persönlich geltend gemacht werden.

Und pünktlich gemeldet hast Du Dich ja gar nicht.


Einen Leistungsanspruch kannst du nur PERSÖNLICH geltend machen. Du hättest diese mail ja auch aus dem Dschungel-Camp in  Australien schicken können.

Die ist nur dafür geeignet, dich rechtzeitig "arbeitssuchend" zu melden.

Verdammt. Aber nun gut. Dann soll es wohl so sein.... aber vielen Dank für ihre Antwort.

Ich finde es nämlich nicht fair - pünktlich gemeldet

Pünktlich wäre 3 Monate vor der drohenden Arbeitslosigkeit gewesen! Nicht am ersten freien Tag!

Da wusste ich doch noch garnichts von der Arbeitslosigkeit. Am 07. davon erfahren. Am 08. gemeldet. Der erste freie Tag war der 17.

@schansolo

Was war das für ein Job? Komische Kündigungsfrist für Festanstellung. Bei befristeter Anstellung gilt 3 Monate vor Ablauf melden und nicht warten ob die sich noch entscheiden zu verlängern.