Mietwohnung und Dachterasse eventuell undicht und Wasser beim Nachbarn - wer zahlt?

7 Antworten

es handelt sich hier offensichtlich um Eigentumswohnungen, die vermietet sind.

Da greift dann die Hausversicherung der Eigentümergemeinschaft, falls Gemeinschaftseigentum.

Wenn die Terrasse als Sondereigentum ausgewiesen ist, der Vermieter oder seine Versicherung.

Je nachdem, wo die schadhafte Stelle ist.

das muss der eigentümer regeln..du als mieter hast damit nichts zu tun

Du selbst hast nur den Aufwand den Handwerkern Zugang zur Terrasse zu ermöglichen damit repariert werden kann. Ansonsten betrifft es organisatorisch nur deinen Vermieter. Der Terrassenbelag liegt im Verantwortungsbereich deines Vermieters, alles (Abdichtung, Betondecke) darunter ist Gemeinschaftseigentum. Deshalb zahlt ein evtl. Schaden auch die Versicherung der WEG.

Dafür ist der Vermieter/Eigentümer zuständig. Dein Vermieter ist dein Ansprechpartner und dessen Ansprechpartner ist die Hausverwaltung.

Na wenn es ein Schaden am Haus ist, dann zahlt evtl. die Gebäudeversicherung. Also informiere den Vermieter, damit der einen Schaden bei seiner Versicherung einreichen kann.

Du hast damit nichts zu tun, denn dich trifft ja keine Schuld.