Mietwohnung Gartenaufteilung?
Ich wohne mit meinen Eltern in einem größerer Haus mit mehreren Wohnungen. Dahinter liegt ein großer Garten, da unsere Nachbarin eine alte böse Oma wohnt. Beansprucht Sie für sich 70% des Gartens und wir haben wahrscheinlich nur 5% Grundstück davon. Da wollte ich fragen ob das iwi geregelt ist oder ob man etwas mehr beanspruchen kann. Das Grundstück was wir haben ist nicht gut und net Anbaufähig da direkt ein großer Baum drauf ist.
1 Antwort
Das regelt der Mietvertrag, haben alle lediglich eine gemeinschaftliche Nutzung vereinbart dürfen auch alle den Garten gleichermaßen nutzen. Theoretisch können aber auch Sondernutzungsrechte vereinbart werden, also das z.B. auch ein Mieter den gesamten oder den (genau definierten) größeren Teil des Gartens nutzen darf. Also mal in den Mietvertrag blicken...