Mietwohnung Gartenaufteilung?

1 Antwort

Das regelt der Mietvertrag, haben alle lediglich eine gemeinschaftliche Nutzung vereinbart dürfen auch alle den Garten gleichermaßen nutzen. Theoretisch können aber auch Sondernutzungsrechte vereinbart werden, also das z.B. auch ein Mieter den gesamten oder den (genau definierten) größeren Teil des Gartens nutzen darf. Also mal in den Mietvertrag blicken...