Hat alte Tanne Bestandsschutz?
Neuer Versuch, nach anmelden war Frage weg.
Wir haben vor ca 15 Jahren einGrundstück gekauft. Darauf steht seit der 60er Jahre eine Tanne ca 0,5 m zur Grundstücksgrenze unserer Nachbarn und auch zum Zaun am Fußweg. Bisher hatte sie keinen gestört. In letzter Zeit meckert unsere Nachbarin über die Zapfen, die auf ihr Grundstück fallen. Sie wohnt aber auch seit der 60er Jahre da. Mein Mann wurde heute von einer Passantin, die öfters mit unsere Nachbarin schnackt unhöflich angemacht, er solle den Baum entfernen, da sie sich schon 2x ihre Sachen am tropfenden Harz versaut hätte. Ich habe mein Auto unter dem Baum stehen und ab und an ist da mal ein Tropfen Harz drauf, zu bestimmten Zeiten. Mein Mann kürzt öfters die Äste, damit sie nicht auf die Telefonleitung drücken. Meine Frage, gibt es Bestandsschutz für so alte Tannen? Ich bin nicht so für sterile Gärten
Bin für jede dienliche Antwort sehr dankbar
4 Antworten
Schaut mal in die Baumsatzung eurer Kommune!
Aber wenn ich unter einer Tanne parke muss ich immer mit Zapfen und Harz rechnen! Gegen Abend ist eben mit zunehmender Dunkelheit zu rechnen
Das war gesunder Menschenverstand für jeden Fahrzeughalter und nicht auf dich gemünzt.
Erkundigen , wer für eventuelle Schäden, defekte Telefonleitung, Passant oder Fahrzeuge durch herabfallende Äste oder 🏘 Gebäude durch umfallen ,innen morsch. Zuständig ist und Haftbar gemacht werden kann.
Wenn das du bist, aber eine Fällung abgelehnt wird, dann von behördlicher Seite den Zustand mit Bestätigung prüfen lassen.
Das trifft nicht ganz das Thema. Der Baum ist gesund, es wird nichts beschädigt, nur tropfen hin und wieder die jungen Zapfen. Hat aber seit 15 Jahren keinen gestört. Nur diese eine Dame. Es werden auch immer wieder von uns die Äste gekürzt. Der Baum ist ja über 50 Jahre da und mit einmal stört er. Meine andere Nachbarin geht regelmäßig mit dem Hund drunter lang und hat noch nie was abbekommen
Egal wie - bevor Du überhaupt darüber nachdenkst evtl. die Tanne zu fällen - kläre das bitte mit der zuständigen Behörde :
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, weil dieser Sie im Garten stört, sollten Sie sich bei der zuständigen Naturschutzbehörde melden und eine Genehmigung einholen.
Das ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Hier muss man ab 15 Meter einen Antrag stellen.
Ich wünsche Dir, das Deine Gemeinde sehr streng ist mit Baumfällung, damit Du das den Dorftanten unter die Nase reiben kannst.
Lies bitte nochmal. Es geht nicht um mein Auto 😊