Darf mein Sohn auf einem Gemeinschaftsgrundstück, das ich mit ihm zusammen gekauft habe, etwas einzäunen?

2 Antworten

Habt Ihr alle 3 die gleichen Rechte?

Dann hättest du und dein Mann zumindest eine 2/3 Mehrheit.

Ich an eurer Stelle würde einen Anwalt nehmen.

Ihr habt scheints alle den gleichen Anteil. In eurem Fall gehört ALLES auch jedem von euch. Darum kann niemand einfach ein Stück für sich nutzen. Du und dein Mann dürfen auch mit 2/3 Mehrheit den Sohn nicht überstimmen. Änderungen können darum nur einvernehmlich geändert werden. Was jetzt dein Sohn beim Notar noch gesagt hat, ist zweitrangig. Es gilt was geschrieben steht. Dein Sohn darf weder einfach ein Stück für sich beanspruchen, Zäune ziehen, und er darf euch darum auch den Zugang nicht verwehren.