Mietwohnung durch Wasser Schaden unbewohnbar. Keine hausratversicherung wer zahlt hotel?

9 Antworten

Wie fast immer im Leben, kommt es auch hier darauf an, welches Schadensereignis nun tatsächlich vorliegt, und wen für selbiges die Verantwortung trifft.

Handelt es sich um einen nicht schuldhaft verursachten Wasserschaden (etwa Leitungswasserschaden o.ä.), dann hast du als Mieter die Wahl, entweder die Miete für sdie unbenutzbar gewordene Wohnung voll weiterzuzahlen und vom VM die Bereitstellung respektive Kostenübernahme einer angemessenen Ersatzunterkunft zu verlangen, oder du kürzt die Miete um 100% und suchst dir selbst eine Unterkunft bis zur erfolgten Renovierung auf eigene Kosten. Dein Hausrat ist dein eigenes Risiko, dieses ersetzt nur deine HRV, sonst niemand.

Sollte die Wohnung durch eigenes Verschulden unbewohnbar geworden sein, haftest du alleine für die Folgekosten deiner Unterbringung, sowie für alle weiteren ggfs. nicht versicherten Schäden.

Der Hausbesitzer bekommt seinen Mietausfall von der Gebäudeversicherung erstattet. Das ist aber eben nur SEIN Schaden. So lange du die Wohnung nicht nutzen kannst, brauchst du keine Miete zahlen. Damit musst du dann deine Ersatzunterkunft selbst zahlen.

Wenn der Schaden durch einen Dritten entstanden ist, dann ist der auch schadensersatzpflichtig, das schließt Transport und Unterkunft ein.

Hat niemand den Schaden schuldhaft herbeigeführt, ist es dein eigenes Risiko.

Wenn Du den Schaden nicht selbst herbeigeführt hast, besteht in den meisten Fällen das Recht zur vollständigen Mietkürzung, von dem gesparten Betrag kannst Du ggf in eine Ferienwohnung ziehen, die ist zumindest bedeutend günstiger als ein Hotel

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Mieter; seine Ersparnis in Höhe von rd. 50 EUR/Jahr darf er gegenrechnen, die kompl. Miete ebenfalls.

Tipp:

Er möge prüfen einen Regress gegenüber seinem Makler/Berater, wenn der diesen Baustein verweigert hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hausratversicherung hätte eh nicht gezahlt. Dafür ist die Gebäudeversicherung zuständig.

Was sagt dein Vermieter?

Valnar52  30.06.2021, 13:14

Natürlich hätte die Hausratversicherung Hotelkosten bezahlt. In der Gebäudeversicherung sind Hotelkosten für Mieter nicht versichert.

Lurch123532  30.06.2021, 13:16
@Valnar52

Die Gebäudeversicherung zahlt die Hotelkosten. Haben wir alles schon durch.

Valnar52  30.06.2021, 13:17
@Lurch123532

Nein, tut sie nicht, da das dort nicht versichert ist. Warum sollte es auch? Was soll der Vermieter davon haben?

Lurch123532  30.06.2021, 13:22
@Valnar52

Der Vermieter ist für den wohnbaren Zustand der Immobilie zuständig.

Valnar52  30.06.2021, 13:23
@Lurch123532

Ja, und? Dafür bekommt ER den Mietausfall von der Gebäudeversicherung ersetzt, wenn der Mieter die Miete kürzt. Der Mieter hat sich in dem Fall dann selber um seine Unterkunft zu kümmern und diese zu bezahlen.

DerHans  30.06.2021, 13:46

Selbstverständlich zahlt die Hausratversicherung auch solche entstehenden "angemessenen" Kosten.