Mietwohnung - Wasserflecken - Decke - Wie lange muss ich auf Rückruf des Vermieters warten?

3 Antworten

In Notfällen, wenn zum Beispiel im Winter die Heizung ausfällt oder der Heizkörper undicht ist, muss sofort gehandelt werden. Das "übliche Verfahren" der Mängelanzeige würde dann viel zu lange dauern. Ein Anruf beim Vermieter, dem Hausmeister oder der Hausverwaltung reicht dann aus. Sind Vermieter oder Verwalter in Notfällen nicht zu erreichen, kann der Mieter die Reparatur sofort selber in Auftrag geben. Der Vermieter muss alle Kosten ersetzen. Aber nur die notwendigen Kosten. Kann zum Beispiel der undichte Heizkörper repariert werden, darf der Mieter nicht den Austausch des Heizkörpers veranlassen. Du kannst also sofort einen Handwerker (Installateur)kommenlassen

ChristinaHa 
Fragesteller
 09.08.2013, 23:50

Hi Moltobene, danke für deine schnelle Antwort. Ich bin mir nicht sicher, ob es wirklich ein Notfall ist. In der Küche ist der Wasserfleck wirklich sehr langsam größer geworden und die Sache im Bad habe ich heute erst entdeckt und kann gar nicht sagen, wie schnell das voranschreitet. Mein Dilemma ist, dass ich zum einen weder durch "panisches" Handeln dem Eigentümer unnötige Kosten verursachen will, weil ich einen Fachmann gerufen habe, aber zum anderen auch nicht zur Verantwortung gezogen werden will, weil durch mein nicht "panisches" Handeln vermeidbare Folgeschäden entstanden sind.

Spreche den Mieter über dir SOFORT an. Anschellen mitteilen!

Dies ist ein Sonderfall. Reagiert der Vermieter nicht, könnt ihr einen Nodienst beauftragen. Und zwar auf Kosten des Vermieters! Ihr zahlt nichts!

Auch rechtlich solltest du deinem Nacbarn sofort informieren. SOFORT! Tust du es nicht, machen Versicherungen gerne Zicken.

Geh hoch. Egal ob nun 23.20 Uhr und sagen!

ChristinaHa 
Fragesteller
 09.08.2013, 23:54

Hi hollandinnot, ich habe bereits mit meinem Nachbarn gesprochen und ihn informiert. In seiner Wohnung sind alle Wasserhähne zu und es ist auch alles bei ihm trocken. In meiner Wohnung scheint die größe der Wasserflecken nur langsam voranzuschreiten (in der Küche kann ich das sehen, im Bad allerdings nicht, weil die Decke durch die Paneelen verdeckt ist). Daher kann ich nicht beurteilen, ob es sich hierbei um einen Notfall handelt und ich einfach auf Kosten des Eigentümers einen Fachmann bestellen kann/sollte.

hollandinnot  10.08.2013, 00:09
@ChristinaHa

Wohnt in der Wohnung noch jemand darüber? Kann auch sein, dass der Abluss verstopft ist... Dies äußert sich nicht immer darin, dass K*** hochkommt...

Eine undichte Steckverbindung im Abflussrohr... Staut sich dann das Wasser drückt es daraus...

Du hast einen Schaden der schlimmer wird...um Schäden zu vermeiden kannst du auch selber eine Spezialisten kommen lassen, deren Kosten dann der Vermieter tragen muss!

Du hast ja versucht den Vermieter zu erreichen... reagiert dieser nicht, hast du das Recht.

Versucht aber vorher nochmal selber nach der Ursache zu suchen und ruft erst Morgenfrüh einen Fachmann.

Wenn in der Wohnung Schimmelflecken sind , dann ist die Wohnung mangelhaft. Der Mieter kann hier die Miete kürzen, es sei denn, er hat den Schaden verschuldet. Das müsste Ihm aber der VM beweisen. Für den Ausgang eines Gerichtsverfahrens ist entscheidend, wer die Beweislast trägt, wenn sich die Ursache für die Feuchtigkeit letztlich nicht aufklären lässt....Überwiegend sagen Gerichte: Der Mieter muss beweisen, das die Wohnung mangelhaft ist, das sie also Schimmelflecken hat. Dies wird meistens unstrittig sein. Danach ist der Vermieter am Zuge, er muss beweisen das unzureichendes Lüften als Ursache für den Schimmelpilz infrage kommt, in dem er die in seinem Verantwortungsbereich liegende Ursachen ausschließt. Trifft den Mieter keine Schuld an der Feuchtigkeit, dann kann er die Miete mindern, im Extremfalle bis zu 100% . Wird die Feuchtigkeit vom Vermieter trotz Abmahnung nicht behoben, kann der Mieter auch fristlos kündigen.

Nun scheint das Problem hier ja nicht nur Schimmel sondern teilweise tropft es schon von der Decke? Das der Schaden hier schnell und vor allem nachweislich dem VM angezeigt wurde ist wichtig. Das müsste der Mieter möglicherweise in einem späteren Verfahren falls es zu Streitigkeiten kommt nachweisen.

Sind die Mängel nicht behebbar oder kommt der Vermieter seiner Mängelbeseitigungspflicht nicht nach, kann der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen auch die Wohnung fristlos kündigen. Dann muss der Vermieter alle Folgeschäden, z.b. Kosten für den Teppichboden und Gardinen und die Kosten des Umzugs, erstatten. Auch Kosten für Zeitungsanzeigen, Maklerprovision.......

Über Selbstvornahme wurde hier ja schon geschrieben. Notfalloption.