Was bedeutet dieser Satz- Mietvertrag?
Was bedeutet dieser Satz ? Mietvertrag im September unterschrieben, Mietbeginn ist 7.November. Kann ich jetzt kündigen bevor ich einziehe? " Sollte das Mietverhältnis innerhalb einer gegebenenfalls vereinbarten grundmietfreien Zeit von dem Mieter gekündigt werden, entfällt die grundmietfreie Zeit ersatzlos. Der Mieter verpflichtet sich für diesen Fall, die Grundmiete rückwirkend auf den Zeitpunkt des Mietbeginns nachzuzahlen".
"Der Vertrag kann vom Mieter bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendramonats schriftlich gekündigt werden. Die fiistlose Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
4 Antworten
Wenn Du kündigen WILLST, dann geht das wohl leider NICHT mit dem allgemeinen Widerrufsrecht:
http://www.mieterbund.de/index.php?id=635
Aber wenn im Mietvertrag steht, dass Du vor dem Einzug von dem Vertrag zurücktreten kannst, dann geht das natürlich.
Hast du vom 01. bis 07. November eine "grundmietfreie Zeit" vereinbart? Wenn nicht, macht der Satz für mich gar keinen Sinn.
Vom Datum der Vertragsunterzeichnung im September bis zum Mietbeginn am 07. November ist keine "grundmietfreie Zeit" oder wurde es so vertraglich vereinbart?
Kannst du schon ab dem 1. November oder sogar schon früher in die Wohnung? Dann wäre das bis zum 7. November eine "grundmietfreie Zeit".
2 Wochen vorher kann ich schon rein
Dann wirst du für diese beiden Wochen (auch) Miete bezahlen müssen. Das ist für mich die "grundmietfreie Zeit". (Irrtum vorbehalten!)
Offenbar ist in deinem Vertrag eine bestimmte Zeit vereinbart, in der du keine Miete zahlen brauchst. Du kannst jetzt kündigen mit einer Frist von 3 Monaten. Aber die mietfreie Zeit entfällt und du bezahlst ab 7.11. Miete.
Es bedeutet, dass die mietfreie zeit entfällt, wenn Du während der mietfreien Zeit kündigst.
Richtig. Im November müsste ich ab dem 7. bezahlen