Mietvertrag? Kündigungsverzicht? Familienzuwachs?

6 Antworten

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Die Klausel zum Kündigungsverzicht ist rechtsunwirksam aus formellem Grund, da die zulässige Verzichtsfrist, beginnend am Tag der Unterzeichnung des Mietvertrages erheblich überschritten wird, zumal außerdem erst nach deren Ablauf gekündigt werden darf.

Natürlich ist auch die Umwandlung eines Staffelmietvertrages in einen Indexmietvertrag nicht zulässig.

Demzufolge darf der Mieter nun jederzeit mit Dreimonatsfrist kündigen ohne Nachmieter zu finden. 

Demzufolge würde deine erfolgte Kündigung zum Ablauf des Monats Februar 2020 wirksam erfolgt sein. Die Auskunft des MV ist also korrekt.

Auch wenn du in deinem Schreiben zum 31. Januar gekündigt hast, tritt an Stelle dieses Datums automatisch der 29. Februar 2020.

Auf jeden Fall könnt Ihr erst nach Ablauf von 48 Monaten (4 Jahren) kündigen, wenn es nach dieser Klausel geht und somit ist sie unwirksam.

Eure Kündigung zum 28.02.2020 ist also rechtmäßig. Ihr müsst keine Nachmieter suchen, aber wenn welche dabei sind, soll die Vermieterin doch froh sein.

albatros  28.11.2019, 00:37
zum 28.02.2020

Nun, der 29. wäre korrekt...

Beide Parteien verzichten für den Zeitraum von 4 Jahren vom 01.01.2017 - 31.12.2021 auf Ihr Kündigungsrecht

Das sind für mich 5 Jahre. Gut für dich, das dürfte damit ungültig sein.

Ich denke, beim Mieterverein sitzen Menschen mit Fachwissen. Das ist in einer Laiencommunity vielleicht vorhanden, aber die Antwort ist auch nicht rechtssicher.

Wenn der Verein einen Fachanwalt beschäftigt, wäre die zweite Meinung auch bei einem weiteren Anwalt gut aufgehoben.

albatros  28.11.2019, 00:36

Die Klausel zum Kündigungsverzicht ist rechtsunwirksam aus formellem Grund, da die zulässige Verzichtsfrist, beginnend am Tag der Unterzeichnung des Mietvertrages erheblich überschritten wird, zumal außerdem erst nach deren Ablauf gekündigt werden darf.

Natürlich ist auch die Umwandlung eines Staffelmietvertrages in einen Indexmietvertrag nicht zulässig.

Demzufolge darf der Mieter nun jederzeit mit Dreimonatsfrist kündigen ohne Nachmieter zu finden. 

Demzufolge würde deine erfolgte Kündigung zum Ablauf des Monats Februar 2020 wirksam erfolgt sein. Die Auskunft des MV ist also korrekt.

Auch wenn du in deinem Schreiben zum 31. Januar gekündigt hast, tritt an Stelle dieses Datums automatisch der 29. Februar 2020.

michi57319  28.11.2019, 00:39
@albatros

Da ist was schief gegangen. Postest du das noch mal als eigenständige Antwort?

Unter meiner macht das keinen Sinn 😉

albatros  28.11.2019, 00:43
@michi57319

Stimmt, war wohl ein Versehen von mir.

albatros  28.11.2019, 00:46

Auch für uns Laien in diesem Forum ist bei einem bestimmten Stand von Mietrechtskenntnissen klar erkennbar, dass die Klausel rechtsunwirksam ist. Das Zeitfenster ist erheblich überschritten. Diese Antwort ist rechtssicher.

Sonderkündigungsrecht?