Mietvertrag? Kündigungsverzicht? Familienzuwachs?
Hallo :) - wir haben folgendes Problem:
In unserem Mietvertrag, den wir am 14.11.2016 unterschrieben haben und der am 01.01.2017 begonnen hat steht folgende Klausel: "Eine Neufestsetzung der Staffelmietvereinbarung wird ab dem 01.01.2022 für weitere fünf Jahre vorgenommen nach dem Modus Preissteigerungsindex der letzten 5 Jahre in Deutschland allgemein. Beide Parteien verzichten für den Zeitraum von 4 Jahren vom 01.01.2017 - 31.12.2021 auf Ihr Kündigungsrecht. Sollte der Mieter vorzeitig kündigen, hat er einen geeigneten Nachmieter zu stellen."
Meine Partnerin (wir stehen gemeinsam im Mietvertrag) ist schwanger und wir haben bereits eine größere Wohnung gefunden. Da wir uns vorzeitig um alles kümmern wollten habe ich am 08.12.2019 mit unserer Vermieterin telefoniert und Ihr mitgeteilt, dass wir zum 31.01.2020 ausziehen möchten und uns auf die Suche nach geeigneten Nachmietern gemacht.
Wir haben zehn Besichtigungstermine vereinbart, die unserer Meinung drei seriösesten rausgesucht und diese ein "Interessentenformular" ausfüllen lassen. Im "Interessentenformular" wurden Name, Adresse, Arbeitgeber und Nettoeinkommen eingetragen und schriftlich bestätigt, dass man bereit ist die Wohnung ab dem 01.02.2020 zu übernehmen.
Ebenfalls wurde festgehalten, dass die potenziellen Nachmieter sich freuen würden, wenn Sie unsere Küche und 2 Tapeten übernehmen dürfen. Diese Formulare habe ich unserem Vermieter zukommen lassen, zusammen mit unserer Kündigung zum 31.01.2020. Jetzt auf einmal stellt die Vermieterin sich quer, akzeptiert und bestätigt die Kündigung nicht und antwortet den potenziellen Nachmietern selbst auf eigene Anfrage nur sehr schleppend.
Ich bin Mitglied im "Mieterverein im Internet e.V" und habe dort um Rat gebeten, worauf hin mir geraten wurde mit einer Frist von 3 Monaten zum 28.02.2020 zu kündigen, mit der Begründung, dass die Klausel zum Kündigungsverzicht insgesamt unwirksam sei, da die Frist am 14.11.2016 hätte beginnen müssen um 4 Jahre nicht zu überschreiten.
Deshalb habe ich heute eine weitere Kündigung zum 31.01.2020 hilfsweise zum nächstmöglichen Termin mit der o.g Begründung per Fax und Einschreiben an den Vermieter versendet.
Ich hätte gerne eine 2. Meinung und würde gerne wissen, ob es nicht doch eine Möglichkeit definitiv zum 31.01.2020 aus dem Mietvertrag rauszukommen, da wir Nachwuchs erwarten und schon einige potenzielle Nachmieter vorgestellt haben.
Über eure Meinung würde ich mich freuen, danke im Voraus! :-)
6 Antworten
Die Klausel zum Kündigungsverzicht ist rechtsunwirksam aus formellem Grund, da die zulässige Verzichtsfrist, beginnend am Tag der Unterzeichnung des Mietvertrages erheblich überschritten wird, zumal außerdem erst nach deren Ablauf gekündigt werden darf.
Natürlich ist auch die Umwandlung eines Staffelmietvertrages in einen Indexmietvertrag nicht zulässig.
Demzufolge darf der Mieter nun jederzeit mit Dreimonatsfrist kündigen ohne Nachmieter zu finden.
Demzufolge würde deine erfolgte Kündigung zum Ablauf des Monats Februar 2020 wirksam erfolgt sein. Die Auskunft des MV ist also korrekt.
Auch wenn du in deinem Schreiben zum 31. Januar gekündigt hast, tritt an Stelle dieses Datums automatisch der 29. Februar 2020.
Auf jeden Fall könnt Ihr erst nach Ablauf von 48 Monaten (4 Jahren) kündigen, wenn es nach dieser Klausel geht und somit ist sie unwirksam.
Eure Kündigung zum 28.02.2020 ist also rechtmäßig. Ihr müsst keine Nachmieter suchen, aber wenn welche dabei sind, soll die Vermieterin doch froh sein.
zum 28.02.2020
Nun, der 29. wäre korrekt...
Beide Parteien verzichten für den Zeitraum von 4 Jahren vom 01.01.2017 - 31.12.2021 auf Ihr Kündigungsrecht
Das sind für mich 5 Jahre. Gut für dich, das dürfte damit ungültig sein.
Ich denke, beim Mieterverein sitzen Menschen mit Fachwissen. Das ist in einer Laiencommunity vielleicht vorhanden, aber die Antwort ist auch nicht rechtssicher.
Wenn der Verein einen Fachanwalt beschäftigt, wäre die zweite Meinung auch bei einem weiteren Anwalt gut aufgehoben.
Da ist was schief gegangen. Postest du das noch mal als eigenständige Antwort?
Unter meiner macht das keinen Sinn 😉
Stimmt, war wohl ein Versehen von mir.
Auch für uns Laien in diesem Forum ist bei einem bestimmten Stand von Mietrechtskenntnissen klar erkennbar, dass die Klausel rechtsunwirksam ist. Das Zeitfenster ist erheblich überschritten. Diese Antwort ist rechtssicher.
Sonderkündigungsrecht?
Die Klausel zum Kündigungsverzicht ist rechtsunwirksam aus formellem Grund, da die zulässige Verzichtsfrist, beginnend am Tag der Unterzeichnung des Mietvertrages erheblich überschritten wird, zumal außerdem erst nach deren Ablauf gekündigt werden darf.
Natürlich ist auch die Umwandlung eines Staffelmietvertrages in einen Indexmietvertrag nicht zulässig.
Demzufolge darf der Mieter nun jederzeit mit Dreimonatsfrist kündigen ohne Nachmieter zu finden.
Demzufolge würde deine erfolgte Kündigung zum Ablauf des Monats Februar 2020 wirksam erfolgt sein. Die Auskunft des MV ist also korrekt.
Auch wenn du in deinem Schreiben zum 31. Januar gekündigt hast, tritt an Stelle dieses Datums automatisch der 29. Februar 2020.