Mietshaus mit 3 Parteien und Ölheizung (Hessen) - Pflicht für Feuerlöscher?

2 Antworten

Eine generelle Verpflichtung zur Vorhaltung von Feuerlöschern in Privathaushalten existiert in Hessen nicht.

Jedoch: Wenn in der rechtskräftigen Baugenehmigung des Objektes ein oder mehrere Feuerlöscher explizit gefordert wurden, dann besteht diese Feuerlöscherpflicht weiter. 

Glaube ich bei Dir aber nicht (Baujahr 1976). Damals gab es solche Einzelfall-Forderungen nicht in den Baugenehmigungen - oder nur super selten - sondern es stand einfach in der FeuVO und jeder Häuslebauer musste sich an diese halten.

Insofern kannst Du b) selbst bestimmen. Ich würde Dir einen Schaum-Feuerlöscher oder ABC-Feuerlöscher empfehlen. Unter 6 kg halte ich für Spielzeug, über 9 kg grenzwertig schwer und dadurch untauglich. (Das Teil soll ja im Notfall auch jeder bedienen können.) Lass Dich halt beraten.

Zu c) Die Wartung wirst Du wahrscheinlich umlegen können. Den Erwerb nicht. Da melden sich hier bestimmt noch die Betriebskostenprofis.

Ich komme zwar aus BW, aber die Grundlagen sind m.E. ähnlich:

  1. eine rechtliche Verpflichtung gibt es nicht, da es den "Heizraum" rechtlich so nicht mehr gibt. Erst ab 100 kW Leistung sind besondere Maßnahmen erforderlich, ansonsten reicht eine dichte Tür. Insofern sieht man hier keine Brandlast und demzufolge auch keine Pflicht einer Löscheinrichtung. Sehr wohl kann es aber - m.E. im MFH nur sehr theoretisch - Sinn machen, einen Feuerlöscher zum Schutz der Heizung zu platzieren.
  2. => keine Kriterien
  3. Anschaffung meines Wissens nicht umlagefähig (wie bei Rauchmelderkauf), sehr wohl aber die Wartung. Das sollte vergleichbar (hinkt etwas) einem Aufzug sein, der umlegbar ist, egal ob er genutzt wird.