Mietschulden nach Auszug des Mieters und einer ist unbekannt verzogen?

5 Antworten

Informier dich mal genauer zur gesamtschuldnerischen Haftung - du kannst bei einem gemeinsamen Mietvertrag dir x-beliebig einen der beiden Mieter raussuchen und bei dem alle Forderungen geltend machen. Wenn nur bei einem die Adresse bekannt ist, kannst du entsprechend alle Forderungen an diesen stellen- auch sinnvoller Weise mit einem Mahnbescheid - und zu den noch abzuholenden Sachen ebenfalls denn bekannt verzogenen Mieter schriftlich mit Fristsetzung zur Abholung auffordern. Die gesamtschuldnerische Haftung wurde exakt für solche Fälle wie diesen eingeführt.


Hm,wenn Du nicht viel Arbeit haben möchtest,so würde ich schauen,ob in den Kisten sich etwas befindet,was Wert hat.Nach einem halben Jahr könntest Du das als Pfand behalten,bzw.in Deinen Besitz übergehen lassen.Im Frühjahr,weisst Du,was an Nebenkosten angefallen ist.Da der Mieter in der Haupt-Heizperiode nicht wohnt,aber den durchschnittlichen ,umgelegten Nebenkostensatz bezahlt hat,ist anzunehmen,das er eine Rückzahlung zu bekommen hätte.Dies würde ich abwarten.Entweder sind nichts ,oder nur ein kleiner Betrag Rückständig...prima.Erledigt.Wenn nicht,kannst noch immer ins Mahnverfahren gehen.Ein paar Monate,Geld bringt eh keine Zinsen....so würd ich das konkret bei diesem Betrag und Konstellation machen.Beste Grüße.

Miramar1234  04.11.2015, 09:57

Ja,es wäre sinnvoll von dem Dir bekannten Mieter die Gesamtschuld zu fordern.Das haben die anderen völlig richtig erwähnt!

Wenn beide Mieter den Mietvertrag unterzeichnet haben, haften sie für alles gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass jeder Mieter alle Kosten bezahlen muss, wenn der andere kein Geld hat.

Wenn dies also der Fall sein sollte, brauchst du dich nur an den Mieter zu wenden, dessen Anschrift du hast. Du machst die Gesamtsumme geltend und setzt ihm eine Frist, die Sachen der beiden aus deinen Räumlichkeiten zu entfernen.

Wenn nur ein Mieter den Vertrag unterzeichnet hat, gilt Obiges gleichermaßen. Wenn die beiden die Kosten für Miete und Nebenkosten untereinander aufgeteilt haben sollten, ist es ein Problem intern zwischen den beiden. Dich tangiert das dann nicht.

Die neue Anschrift des zweiten Mieters kannst du beim Einwohnermeldeamt erfragen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob du das als Privatperson kannst oder nur ein Rechtsanwalt.

Viel Glück!

1. Ja, der Verzug ist bereits eingetreten

2. Über die Meldestelle (Bezirksamt, Rathaus etc.)

3. Vorerst einlagern

4. Einlagern

Aus welchem Grund verwaltest Du unterschiedliche Mietrückstände und keinen gemeinsam? Jeder der Mieter ist zur Erstattung der ganzen Schuld verpflichtet.