Mietrecht: Doppelparker max Höhe, Auto passt nicht, was tun?

6 Antworten

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a) Nachmessen, was sonst

b) "nun weiß ich, dass ich nicht mit einem SUV reinfahren kann". Woher? Steht das im Mietvertrag oder ist da nur der Stellpatz selbst erwähnt - OHNE Maximalhöhe? Das wäre ein Minderungsgrund im Bereich Miete, da ein "handelsüblicher PKW ggfs. dort nicht rein passt.

c) Den Vermieter kontaktieren und Ortstermin vereinbaren. Falls meine Annahme zu Punkt b) zutrifft, muss er Dir verm. einen anderen Stellplatz zu gleichen Konditionen ermöglichen. Er räumt Dir ja die Nutzung im Mietvertrag ein.

Vermutlich ist ihm die Sachlage so gar nicht bewusst. Auf jeden Fall hat er gem. LG Karlsruhe · Urteil vom 16. Februar 2007 · Az. 3 O 195/0 Handlungsmöglichkeiten gegenüber dem Verkäufer und könnte ggfs. so "auf Deine Seite" gezogen werden.

=> Zu b) und c) warte noch auf Kommentare der Juristen, ggfs. kommt da noch mehr Input.

Mein Vorschlag: Antenne abschrauben und Luft raus lassen. Das gibt genügend Spielraum nach oben.

Besserer Vorschlag: Antenne abschrauben, Luft nicht raus lassen, sondern einfach mal probieren. Ich bin sicher, dass das Auto ohne Probleme rein passt, lasse mich dafür aber nicht haftbar machen...

Weitere Möglichkeit: Vermieterin soll ihr (hoffentlich größeres) Auto rein fahren und Dir so zeigen, dass auch Deins reinpassen wird.

Ich würde an deiner Stelle eine Person bitten, genau den Platz über dem Dach zu beobachten während du auf den Stellplatz fährst und dir es entsprend anzusagen sobald es zu knapp wird. Nur so weißt du es ganz genau. Messen kann zu unverlässig sein wegen dem Knick zur Schräge hin, darauf würde ich mich nicht verlassen.

Schlau gemacht von den Vermietern. So haben Sie die Haftung ausgeschlossen.

Da Du den Vertrag unterschrieben hast, kanntest Du die Bedingungen oder hättest Dich vorher kundig machen müssen.

Jetzt ist es so wie es ist.

Dein Risiko. Deine Entscheidung.

Sorry, hätte Dir gerne was Netteres geschrieben......🙈

Wie wäre es den Parkplatz unter zu vermieten? Evtl findet sich jemand der ein noch kleineres Auto hat?

oklein  01.01.2018, 20:13

Haben Sie das wirklich (Haftung)? Letztendlich entscheidet doch der Mietvertrag selbst.

Madita69  01.01.2018, 21:47
@oklein

Den Mietvertrag kennen wir ja leider nicht genau. 😉

Aber das Schild ist sicher eine vorbeugende Maßnahme und im Schadensfall für den Vermieter entlastend zu werten.

Auch wenn man selbst nachmisst und feststellen würde 1,60 m passt..........😉.....da ist der Vermieter durch diese "hinweisende Begrenzung" erst mal auf der sicheren Seite.......

Hey laut Mieterrecht bist du NICHT verpflichtet diese Parkmöglichkeit anzunehmen. Da kommt es aber wieder auf deinen unterschriebenen Mietvertrag an, was alles in den Nebenkosten enthalten sind. LG